Entsendung in die Niederlande: Meldung nötig
Die Entsendung von Mitarbeitern in die Niederlande muss ab dem 1. März vorab gemeldet werden. Dies ist online möglich.
Für Einsätze ab dem 1. März dieses Jahres muss die Entsendung von Arbeitskräften in die Niederlande vorab gemeldet werden. Dies gilt – unabhängig von Staatsangehörigkeiten - für Arbeitgeber undderen zu entsendende Mitarbeiter, aber auch für Selbstständige in bestimmten Bereichen, etwa in der Baubranche. Die Meldung hat online zu erfolgen und kann ab dem 1. Februar über die entsprechende Webseite vorgenommen werden.
Hintergrund: Nähere Informationen – in deutscher Sprache – erhalten Handwerksunternehmen online hier sowie auch bei ihren Außenwirtschaftsberatern.
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Text:
Vera von Dietlein /
handwerksblatt.de
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