Aufstiegs-Bafög steigt am 1. August
Ab dem 1. August gelten höhere Zuschüsse bei der Förderung von Fortbildungen durch das Aufstiegs-BAföG.
Die Handwerkskammer Münster weist darauf hin, dass das Aufstiegs-BAföG ab dem 1. August mit höheren Zuschüssen versehen ist. Mehr Geld gibt es für den Unterhalt und die Fortbildungsmaßnahme; vom Darlehen wird ein größerer Anteil erlassen. Bei Vollzeitmaßnahmen steigt der Zuschuss zum Unterhalt von 50 auf 100 Prozent. Damit entfällt die Rückzahlung des Unterhaltsbeitrags. Der Zuschuss des Maßnahmebeitrags wird ebenso wie der Darlehenserlass von 40 auf 50 Prozent erhöht. Diese Änderungen greifen für alle Anträge, die ab dem 1. August gestellt werden und sich auf Aufstiegsfortbildungen ab dann beziehen. Bereits bewilligte Förderungen werden an dem Stichtag auf die neuen Bedingungen umgestellt. Die Geförderten erhalten aktualisierte Bewilligungsbescheide.
Hintergrund Das Bildungszentrum (HBZ) der Handwerkskammer berät zum Aufstiegs-BAföG unter Telefon 0251/7051220.
Weitere Informationen gibt es online hier.
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Text:
Vera von Dietlein /
handwerksblatt.de
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