Neues Datenschutzrecht
Ab dem 25. Mai gelten in der Europäischen Union neue Datenschutzregeln. Mit der Reform soll sichergestellt werden, dass in allen Mitgliedstaaten derselbe Datenschutzstandard besteht.
Die neuen Regelungen des europaweit geltenden Datenschutzrechts, das am 25. Mai in Kraft tritt, gehen weit über die bisherigen Anforderungen des deutschen Datenschutzes hinaus. Dies zwingt zu einer Neuausrichtung der bisherigen Datenschutzkonzepte und zu einem grundlegenden rechtlichen Umdenken. Bei Nichteinhaltung drohen erhebliche Nachteile und rechtliche Risiken in Form von Schadenersatzforderungen und Bußgeldern bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro. Verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes in Unternehmen ist insbesondere der jeweilige Inhaber oder Geschäftsführer.
Handwerksbetriebe und Handwerksorganisationen müssen sicherstellen, dass sie bis zum Stichtag am 25. Mai die erforderlichen Anpassungen vornehmen. Um Ihnen die Umsetzung zu erleichtern, hat der ZDH die wichtigsten Aspekte des neuen Datenschutzrechts im Format "Praxis Datenschutz" anschaulich aufbereitet. Zudem sind dort Beiträge zu vielen Themen sowie Muster, Checklisten und Beispielsfälle zu finden. Einen umfassenden Überblick über sämtliche Themen der "Praxis Datenschutz" und deren Muster und Checklisten bietet zusätzlich der Leitfaden.
Hintergrund: Alle wichtigen Informationen und Unterlagen gibt es auf der Website des ZDH.
Grundverordnung: Den amtlichen Text der Datenschutz-Grundverordnung im Amtsblatt der Europäischen Union gibt es online hier nachzulesen.
Ansprechpartnerin: Ass. jur. Marie Thieler, Am Altenhof 15, 67655 Kaiserslautern, Telefon: 0631/3677226, Fax: 0631/3677266, E-Mail: mthieler@hwk-pfalz.de
Text:
Tim Adrian /
handwerksblatt.de
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