Der Meister kehrt in zwölf Gewerken zurück
Die Große Koalition hat sich darauf geeinigt, zum 1. Januar 2020 in zwölf Gewerken zur Meisterpflicht zurückzukehren. Lesen Sie hier, wo sie gelten soll.
Der Entwurf der Großen Koalition, in der vorgesehen ist, dass der Meister in zwölf Gewerken zurückkehren soll, soll nun zügig in den Bundestag eingebracht werden, damit das Gesetz zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann.
Die Rückvermeisterung soll für folgende Handwerksberufe gelten:
- Behälter- und Apparatebauer
- Betonstein- und Terrazzohersteller
- Böttcher
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Estrichleger
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Glasveredler
- Orgel- und Harmoniumbauer
- Parkettleger
- Raumausstatter
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
Damit kämen zwölf von 53 Gewerken aus der Anlage B1 wieder in die Anlage A der Handwerksordnung . Die Meisterpflicht in diesen Gewerken soll nur für neu gegründete Betriebe gelten – bereits bestehende Unternehmen genießen Bestandsschutz. Die Entscheidung über die Auswahl der Berufe wurde von politischer Seite aufgrund von Vorschlägen der Berufsfachverbände getroffen. Der Gesetzentwurf muss noch vom Parlament verabschiedet werden.
Hintergrund: Mehr zum Thema können Sie online hier nachlesen.
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Text:
Tim Adrian /
handwerksblatt.de
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