Foto: © Alexander Sell/MWVLW RLP
HWK Koblenz | Dezember 2024
Die meisten "Landesbesten" kommen von der HwK Koblenz
Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt zeichnete jahrgangsbeste Absolventen von Meister- und Fortbildungsprüfungen aus.
Ziel des Solarpakets I sind der beschleunigte Photovoltaik (PV)-Ausbau durch Erleichterungen bei der Bürokratie. (Foto: © ilfede/123RF.com)
Vorlesen:
Mai 2024
Die Bundesregierung hat das Solarpaket I auf den Weg gebracht. Sie will den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen entbürokratisieren und den Zubau beschleunigen. Balkonkraftwerke können nun deutlich einfacher installiert werden.
Die Bundesregierung will die Energiewende vorantreiben und Verbraucher entlasten. Es gibt künftig unter anderem Erleichterungen für private Steckersolaranlagen (auch Balkonkraftwerke genannt): Die Ampelparteien haben sich auf das "Solarpaket I" geeinigt. Bereits im vergangenen August hatte das Kabinett es auf den Weg gebracht. Der nun beendete Streit um das Klimaschutzgesetz (KSG) hatte die Verabschiedung jedoch verzögert. Dessen Reform sieht vor, dass die Einhaltung der Klimaziele nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert wird, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend.
Kern und Ziel des Solarpakets I sind der beschleunigte Photovoltaik (PV)-Ausbau durch Erleichterungen bei der Bürokratie für private Balkonkraftwerke, gewerbliche Dachanlagen sowie große Freiflächenanlagen in Megawattgröße. Der Zubau von 14 Gigawatt im Jahr 2023 soll auf 22 Gigawatt pro Jahr ab 2026 steigen. Nicht verständigen konnten sich die Regierungsparteien auf den sogenannten "Resilienzbonus", mit dem die deutsche Solarwirtschaft am Standort Deutschland gestärkt werden sollte.
Das Gesetzespaket soll in dieser Fassung voraussichtlich in der kommenden Woche (KW 17) vom Bundestag beschlossen werden, danach muss es noch den Bundesrat passieren.
Um mehr Solarparks bauen zu können, sollen Flächen häufiger sowohl für die Landwirtschaft als auch für Solaranlagen genutzt werden (Agri-PV). Die Anlagen dürfen zudem leistungsfähiger werden. Statt 20 Megawatt soll die zulässige Gebotsgröße der Anlagen in der Ausschreibung auf 50 Megawatt erhöht werden.
Gebiete mit schwierigen Bedingungen für Landwirtschaft können jetzt Förderungen für Solaranlagen im Freien bekommen. Für diese Anlagen gibt es Mindestanforderungen zum Naturschutz hinsichtlich Größe der Fläche und Schutz der Tiere. Spezielle Solaranlagen wie Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV erhalten ein eigenes Segment bei Ausschreibungen, für das der Höchstwert angehoben wurde.
Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) hatte immer wieder kritisiert, dass durch fehlende Rückmeldung der Netzbetreiber wertvolle Zeit zwischen Installation und Inbetriebnahme verloren gehe. Zudem hatte sich der Verband wiederholt dafür starkgemacht, die Anschlussbedingungen der mehr als 850 Netzbetreiber zu vereinheitlichen – zuletzt auf dem Netzanschluss-Gipfel von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck im April 2024.
Die nun im Solarpaket I verankerten Regelungen, die unter anderem klare Fristen für die Netzbetreiber und eine Vereinheitlichung der bundesweit unterschiedlichen Netzanschlussbedingungen vorsehen, begrüßt die e-handwerkliche Organisation. "Die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen und die Nutzung von Solarstrom wurden bislang durch unnötige bürokratische Hürden erschwert. Das hat viele Kunden und auch E-Betriebe abgeschreckt, sich hier zu engagieren", so ZVEH-Hauptgeschäftsführer Alexander Neuhäuser: "Das Solarpaket I ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es vereinfacht viele Vorgänge und macht es für Verbraucher nun wesentlich attraktiver, auf PV zu setzen."
Für die Innungsfachbetriebe könnten die neuen Regelungen in einigen Punkten zu weniger Bürokratie und kürzeren Umsetzungszeiten führen. Jetzt komme es jedoch auf die Umsetzung durch die Netzbetreiber an.
Der ZVEH fordert dennoch weitergehende Schritte. "TAB für das Verfahren und TAR für die Technik sollten durch eine Stelle erarbeitet und verabschiedet werden. Die aktuelle Aufteilung führt zu Abstimmungsproblemen und es drohen auch in Zukunft auseinanderlaufende Regelungen. Außerdem müssen wir den Komplexitätsinfarkt an einer weiteren Stelle verhindern: Die zunehmende technische Regulierung für verschiedene Anlagentypen und -größen führt zu zu vielen Umsetzungsvarianten", ist Neuhäuser überzeugt.
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Kommentar schreiben