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Wie Sie einen Sachverständigen des Handwerks finden

Betriebsführung

Unzufrieden mit der Arbeit eines Handwerkers? Streit mit einem Kunden? In solchen Fällen können sich Handwerker und Kunden an einen öffentlich bestellter Sachverständiger des Handwerks wenden.

Einen Sachverständigen findet man mit einem Klick: In der bundesweiten Datenbank des Westdeutschen Handwerkskammertages (WHKT)

Der WHKT bietet die um bundesweite Einträge erweiterte Datenbank der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks online an. Damit sei dem Bedürfnis von Handwerkskammerseite, Sachverständigen, Justiz, Rechtsanwälten und privaten Interessenten nach einer verlässlichen und verbindlichen bundeseinheitlichen Datenbank aller Sachverständigen des Handwerks Rechnung getragen worden, betont der WHKT.

Dieser Datenbank – die tagesaktuell online unter www.svd-hwk.de sowie www.svd-handwerk.de verfügbar ist – sind zwischenzeitlich 28 der insgesamt 54 Handwerkskammern beigetreten, so dass knapp 4.000 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit ihren Daten zu finden sind.

Der Westdeutsche Handwerkskammertag erstellt darüber hinaus für die diesem Datenbankkonzept beigetretenen Handwerkskammern kammereigene, aber auch Landesdatenbanken, damit die zuständigen Sachverständigen auch aus angrenzenden Kammerbezirken leicht gefunden werden können. Zuletzt wurde für die Handwerkskammern des Freistaates Sachsen eine Landesdatenbank erstellt.

Ein öffentlich bestellter Sachverständiger des Handwerks kann übrigens immer helfen, wenn

  • eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt,
  • ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt,
  • eine Sache bewertet,
  • ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt oder
  • der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt werden soll.

Die Sachverständigen des Handwerks übernehmen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Handwerkern die Rolle eines "Helfers der Richter", die den Sachverstand dieser Fachleute zu Rate ziehen, erklärt der WHKT. Auch außerhalb eines Gerichtsverfahrens könnten sie als Privatgutachter tätig werden und sich gutachterlich äußern zu

  • erbrachten handwerklichen Leistungen
  • noch zu erbringenden handwerklichen Leistungen.
  • Darüber hinaus kann z. B. zu Kostenvoranschlägen, Sanierungskonzepten, Zeit- und Restwertermittlungen im Zusammenhang mit handwerklichen Leistungen Stellung genommen werden.
  • Grundsätzlich kann jedermann gegen Vergütung einen Sachverständigen mit einer Gutachtenerstellung beauftragen.

Wer einen Sachverständigen hinzuzieht, muss auch die dadurch entstehenden Kosten tragen. Der Sachverständige rechnet allein mit seinem Auftraggeber ab. Die Höhe der Abrechnung hängt vom Stundensatz des Sachverständigen und vom zeitlichen Umfang der Arbeit, die er für Sie leistet, ab. Hinzu kommen Fahrtkosten und Mehrwertsteuer. Deshalb sollte man sich unbedingt vorher über die Höhe der Kosten beim Sachverständigen informieren.

Weitere Informationen:
Westdeutscher Handwerkskammertag
Rechtsanwalt
Harald Bex
Tel.: (0211) 30 07-765
Fax: (0211) 30 07-900
E-Mail: harald.bex@handwerk-nrw.de
Internet: www.svd-handwerk.de und www.svd-hwk.de

Text: / handwerksblatt.de