Bundesfinanzhof urteilt über steuerliche Absetzung der Verluste beim Gebrauchtwagen Verkauf. Hier mehr über das Urteil lesen!

Bundesfinanzhof urteilt über steuerliche Absetzung der Verluste beim Gebrauchtwagen Verkauf. Hier mehr über das Urteil lesen! (Foto: © mariok/123RF.com)

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Wertverlust beim Autoverkauf bei der Steuer absetzen

Den Wertverlust beim Verkauf ihres Gebrauchtwagens können auch Privatleute steuerlich geltend machen, wenn sie den Wagen nicht länger als ein Jahr gefahren sind. Das entschied der Bundesfinanzhof.

Im konkreten Fall ging es um ein gebrauchtes BMW-Cabrio, das dessen Besitzer innerhalb eines Jahres wieder verkaufte. Den Verlust bei der Veräußerung macht er in seiner Einkommensteuererklärung geltend – vergeblich. Auch vor dem Finanzgericht hatte der Mann keinen Erfolg.

Nach Auffassung der Richter am Finanzgericht fallen unter den Begriff "anderes Wirtschaftsgut"  aus dem zuständigen Paragrafen 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetzes (EStG) keine Gegenstände des täglichen Gebrauchs. Und bei denen seien Wertsteigerungen von vornherein ausgeschlossen.

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Bundesfinanzhof gibt Kläger Recht

Der Bundesfinanzhof (BFH) sah dies in seinem Urteil vom 22. April 2008 (AZ IX R 29/06) anders und gab dem Kläger Recht. Das Gesetz erfasst anders als frühere Fassungen des Einkommensteuergesetzes alle Wirtschaftsgüter im Privatvermögen. Der Gebrauchtwagen sei als "körperlicher Gegenstand" eine Sache und damit ein Wirtschaftsgut.

Die Richter am Bundesfinanzhof hielten sich nicht für berechtigt, Wirtschaftsgüter des täglichen Verbrauchs mangels objektiven Wertsteigerungspotentials aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift herauszunehmen. Eine entsprechende Einschränkung aufgrund eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Einführung einer allgemeinen Wertzuwachsbesteuerung sei nicht Gesetz geworden. Der Kläger hatte den aus der Veräußerung erwirtschafteten Verlust auch "erzielt". Das Gesetz objektiviere durch die verhältnismäßig kurzen Veräußerungsfristen in typisierender Weise die Einkünfteerzielungsabsicht.

Fazit: Der Verkauf eines Gebrauchtwagens innerhalb eines Jahres nach Anschaffung ist nach Paragraf 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des steuerbar.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.04.08, AZ  IX R 29/06

Text: / handwerksblatt.de