Unfall in der Raucherpause ist nicht versichert
Raucher genießen ihren blauen Dunst auf eigene Gefahr - im doppelten Sinne! Denn verunglücken Arbeitnehmer während ihrer Raucherpause, sind sie nicht unfallversichert.
Der gesetzliche Versicherungsschutz gilt nicht für Unfälle während der Raucherpause. Auch die Wege in die Pause und zurück zum Arbeitsplatz sind nicht mitversichert. Denn das Rauchen ist eine rein persönliche Angelegenheit. So sieht es das Sozialgericht Berlin.
Es ging um den Fall einer Pflegehelferin aus einem Seniorenheim. Sie war auf dem Weg zurück aus der Raucherpause gestürzt und hatte sich den Arm gebrochen. Obwohl sie sich zu dem Zeitpunkt bei der Arbeit befand, erkannte das Gericht den Unfall nicht als Arbeitsunfall an.
Rauchen hat nichts mit dem Job zu tun
Nach Auffassung der Berliner Richter hat das Rauchen mit der Arbeit nichts zu tun. Es bestehe insbesondere keine Vergleichbarkeit mit der Nahrungsaufnahme. Diese diene der Aufrechterhaltung der Arbeitskraft. Aus diesem Grund sei der Weg zur Kantine versichert.
Beim Rauchen hingegen handele es sich um den Konsum eines Genussmittels und damit um eine Handlung aus dem persönlichen, nicht dem beruflichen Lebensbereich. Selbst dann, wenn der Arbeitgeber extra einen Raucherraum einrichten würde, bestünde kein Unfallversicherungsschutz, so die Richter. Denn bei einem Arbeitsunfall komme es maßgeblich auf den betrieblichen Zusammenhang an. Dieser liege beim Rauchen aber nun mal nicht vor.
Sozialgericht Berlin, Urteil vom 23. Januar 2013, Az.: S 68 U 577/12
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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