Für den Fall, dass das Abkommen scheitere und es danach doch zu einem harten Brexit komme, rechnen die Verbände mit schwerwiegenden negativen Folgen für die Unternehmen. (Foto: © Paul Grecaud/123RF.com)

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Weicher Brexit würde Schaden abwenden

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Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand hofft auf einen weichen Brexit und damit geringe Auswirkungen auf den Waren- und Dienstleistungshandel.

Für den Mittelstand in Deutschland ist die geplante Unterzeichnung des Brexit-Abkommens mit dem Vereinigten Königreich durch die europäischen Staats- und Regierungschefs ein wichtiger Schritt, um einen harten Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) zu vermeiden. Wenn das Abkommen von den Parlamenten der EU und des Vereinigten Königreichs ratifiziert wird, dürften nach Ansicht der in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand zusammenarbeitenden deutschen Mittelstandsverbände die Auswirkungen des Brexits auf den Waren- und Dienstleistungshandel zumindest für die Dauer der vorgesehenen Übergangsphase überschaubar bleiben, größerer Schaden würde vorerst abgewendet.

Unklar sei aber, ob das Abkommen im britischen Parlament die notwendige Mehrheit erhalten wird. Für den Fall, dass das Abkommen scheitere und es danach doch zu einem harten Brexit komme, rechnen die Verbände mit schwerwiegenden negativen Folgen für die Unternehmen auf beiden Seiten des Kanals. Die EU-Kommission und die Bundesregierung sollten in einem solchen Fall schnell Übergangsregelungen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr in Kraft setzen, die auch für diesen Fall Planungssicherheit schaffen und die mit dem Brexit verbundenen Kosten für die hiesige Wirtschaft minimieren.

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Nach Einschätzung der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand wäre im Falle eines harten Brexits im Vereinigten Königreich ein spürbarer Wachstumsrückgang zu erwarten, der sich langfristig auf bis zu drei Prozentpunkte der Wirtschaftsleistung belaufen könnte. Auch im Euroraum würde die Konjunktur geschwächt, die Einbuße dürfte auf lange Sicht bei rund einem halben Prozentpunkt liegen. Das sei besorgniserregend.

Zu den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand zählen der Zentralverband des Deutschen Handwerks, der Bundesverband der Freien Berufe, der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen, der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, der Deutsche Industrie und Handelskammertag, der Deutsche Raiffeisenverband, der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, der Handelsverband Deutschland sowie der Mittelstandsverbund-ZGV.

Text: / handwerksblatt.de

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