Neue Schlichtung für Verbraucher
Seit dem 1. April 2016 haben Verbraucher neue Rechte: Sie können sich zur Beilegung von Konflikten mit Unternehmen an die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle wenden.
"Gerade im Handwerk gibt es gute Erfahrungen mit den Gütestellen der Handwerkskammern, Innungen und Fachverbände, die Konfliktlösungen zwischen Handwerkern und ihren Kunden anbieten", sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) im Interview. Mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz werden die bisherigen Angebote speziell für Verbraucher ergänzt. Eine allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle wurde eingerichtet vom Zentrum für Schlichtung e.V. in Kehl.
Im Güteverfahren schlagen Experten eine Lösung vor
Schwannecke erklärt den Unterschied zwischen den Güteverfahren im Handwerk und der neuen Verbraucherschlichtung: "Die Güteverfahren im Handwerk sind unbürokratisch, haben selten starre Verfahrensregeln und werden von Experten aus dem Handwerk geleitet. Das ermöglicht eine schnelle Klärung relevanter Probleme." Häufig gehe es darum, ob mangelhaft gearbeitet wurde. Hier sei die Einschätzung von Experten gefragt, die dann eine Lösung vorschlagen. "Die Verbraucherschlichtung folgt dagegen einem formalisierten Ablauf", erläutert er. "Das Verfahren muss von einem unabhängigen Juristen online durchgeführt und nach 90 Tagen beendet sein. Innerhalb dieser Zeit muss den Parteien ein Schlichtungsvorschlag unterbreitet worden sein."
Betriebe müssen Gebühren zahlen
Eine Verbraucherschlichtung kann nach Ansicht der ZDH-Generalsekretärs für Handwerksbetriebe empfehlenswert sein, wenn die strittigen Punkte Fragen des Verbraucherrechts betreffen. Der Vorteil der Verbraucherschlichtung sei dann, dass für einen Kompromiss vom gesetzlichen Verbraucherrecht abgewichen werden darf.
Betriebe müssten aber wissen, worauf sie sich bei der Verbraucherschlichtung einlassen, so Schwannecke. Denn während für Verbraucher die Teilnahme an der Schlichtung kostenfrei ist, ist sie für Unternehmer kostenpflichtig. Darüber hinaus müssen sie ihre Bereitschaft zur Teilnahme auf ihrer Firmenhomepage sowie in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeben.
Der ZDH hat eine kostenlose Übersicht über die verschiedenen Verfahren der außergerichtlichen Streitschlichtung und ihre Vor- und Nachteile online gestellt.
Kosten der Verbraucherschlichtung für Unternehmer:
Text:
Rainer Fröhlich /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben