Online Shop Betreiber müssen einige rechtliche Stolperfallen beachten. Hier eine Checklist mit den wichtigsten Punkten.

Online Shop Betreiber müssen einige rechtliche Stolperfallen beachten. Hier eine Checklist mit den wichtigsten Punkten. (Foto: © langstrup/123RF.com)

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Neue Pflicht für Onlinehändler

Betriebsführung

Seit dem 9. Januar 2016 müssen Unternehmen mit Webshops zu einer EU-Plattform für Online-Streitschlichtung verlinken.

Alle Online-Händler müssen auf ihrer Internetseite einen Link setzen zu einer Plattform der EU-Kommission für Streitbeilegung ("OS-Plattform") – und zwar leicht zugänglichGrund für diese neue Pflicht ist eine EU-Verordnung, sie gilt unabhängig vom deutschen Recht.

Checkliste: Was müssen Shopbetreiber tunvh-buchshop.de - DER Buchshop für das Handwerk! Foto: © VHvh-buchshop.de - DER Buchshop für das Handwerk! Foto: © VH

Das rät Rechtsanwalt Marcus Dury, Inhaber einer Kanzlei für IT- und Wettbewerbsrecht und Fachanwalt für IT-Recht:

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  • Sie müssen die Verbraucher in ihrem Online-Shop über die Existenz der OS-Plattform und der Möglichkeit der Online-Streitschlichtung (ODR) auf dieser Plattform informieren.
  • Sie müssen auf ihrem Online-Shop einen Link zu der neuen OS-Plattform der EU bereitstellen.
  • Falls das Angebot über E-Mail erfolgt, müssen sie diese Informationen in dieser E-Mail bereitstellen.
  • Sie müssen ihre AGB diesbezüglich überarbeiten und diese Informationen in ihre AGB aufnehmen. 

Die Online-Streitbeilegung soll Kunden und Händlern helfen, Schwierigkeiten außergerichtlich zu klären. Über den genauen Ablauf ist bislang nichts bekannt. Die EU-Kommission muss zunächst eine geeignete Plattform schaffen. Angeblich soll sie am 15. Februar 2016 freigeschaltet werden. Händler sollten den Link jedoch schon vorher einfügen, da ansonsten Abmahnungen drohen. Mehr Details finden Sie auf website-check.de.

Text: / handwerksblatt.de

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