Stundenlohn: Abrechnung muss transparent sein!
Jeder Handwerker kennt das Problem: Der Kunde klagt über unverständliche Rechnungen und bezweifelt die Anzahl der berechneten Arbeitsstunden. Kommt es darüber zum Prozess, muss der Handwerker seine Arbeit bei Gericht plausibel belegen können.
Das kann er aber nur, wenn er und seine Mitarbeiter bereits während der Ausführung sorgfältig dokumentiert haben, wann wer was gemacht hat. Im Nachhinein ist dies kaum noch möglich, konstatiert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein.
Jeder, der schon einmal einen Prozess geführt hat, weiß, dass es vor Gericht darauf ankommt, Behauptungen zu bestreiten beziehungsweise zu belegen. Im konkreten Beispiel kann der Bauherr, der die Rechnung nicht bezahlt, zunächst pauschal behaupten, der Unternehmer habe unwirtschaftlich gearbeitet oder seine Leistung unwirtschaftlich organisiert. Deshalb seien zu viele Stunden abgerechnet worden. Er kann das behaupten, unabhängig davon, ob die abgerechneten Stunden tatsächlich angefallen sind oder nicht.
Alle Arbeiten detailliert darlegen
Gelingt es dem Handwerker daraufhin nicht, eine nachvollziehbare Aufstellung der Arbeiten vorzulegen, so kann sich der Auftraggeber allein aus diesen Gründen mit seiner pauschalen Behauptung der Unwirtschaftlichkeit durchsetzen. Kann der Unternehmer dagegen alle Arbeiten detailliert belegen, muss wiederum der Bauherr erläutern, warum diese seiner Meinung nach unwirtschaftlich oder überhöht abgerechnet sind. Der Richter entscheidet dann je nach Argumentation und Beweislage.
Praxistipp
Handwerker sollten bei jedem Auftrag prüfen, ob sie eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbaren wollen. Und falls ja, müssen sie sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter alle Tätigkeiten auch detailliert genug dokumentieren, um notfalls vor Gericht bestehen zu können.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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