Baustoff

Sind die Baustoffe sicher? Deutsche Hersteller sagen: Ja! (Foto: © Katarzyna Białasiewicz/123RF.com)

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So bleiben Baustoffe sicher

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Das Ü-Zeichen ist 2016 weggefallen. Damit Kunden weiter auf die Sicherheit von Baustoffen vertrauen können, geben Hersteller jetzt Leistungserklärungen für ihre Produkte ab.

Kunden sollen wieder mehr Sicherheit bei der Qualität ihrer Baustoffe erhalten. Die meisten deutschen Wandbaustoff- und Betonfertigteil-Produzenten haben dafür in einer Erklärung die Leistungsmerkmale ihrer Bauprodukte festgelegt.

Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2014 (C-100/13). Damals hat er entschieden, dass Deutschland jenseits der CE-Normen keine zusätzlichen Anforderungen an Bauprodukte stellen darf. Das führte zu einem Wegfall des bewährten Ü-Zeichens für viele Baustoffe. Die Baubranche in Deutschland stand damit vor der Frage, wie man nachweist, dass die Produkte die deutschen bauordnungsrechtlichen Anforderungen an das Bauwerk erfüllen.

Privatrecht ersetzt öffentliche Regeln

Um die Qualität der Baustoffe auch weiter zu gewährleisten, haben verschiedene Herstellerverbände zusammen mit Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer sowie weiteren Bauverbänden jetzt die sogenannten "Anforderungsdokumente" erarbeitet. Darin sind alle Anforderungen an ein Bauprodukt für einen bestimmten Verwendungszweck aufgeführt. Wird das Anforderungsdokument zur Vertragsgrundlage, gewährleistet der Hersteller, dass das Produkt alle in Deutschland bestehenden Anforderungen erfüllt – auch die zusätzlichen. Damit haben Bauherren und Verarbeiter wieder die Rechtsicherheit wie vor dem EuGH-Urteil. Die privatrechtliche Verpflichtung ersetzt die weggefallenen öffentlich-rechtlichen Regeln.

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"Zielsetzung war es, die Vorgaben des Bauordnungsrechtes bei der Verwendung europäisch harmonisierter Bauprodukte rechtssicher umzusetzen", erläutert Dipl.-Ing. Dieter Heller vom Bundesverband Leichtbeton.

Interessierte finden alle Infos zu den Anforderungsdokumenten unter herstellererklaerung.de.

Hinweis: Das Thema Baustoffsicherheit ist derzeit im Umbruch. Die in Deutschland geltenden Anforderungen stehen in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Das aktuelle deutsche Bauordnungsrecht verzichtet auf zusätzliche Anforderungen an Bauprodukte, die 16 Landesbauordnungen wurden  entsprechend geändert. Die deutschen Sicherheitsanforderungen an Bauwerke bleiben gleichzeitig aber komplett bestehen. Das neu von Herstellern und Verbänden entwickelte System basiert auf Abschnitt D3 der MVV TB.
Achtung: Bauprodukte, die im Rechtssinne "brauchbar" sind, müssen es nicht zwangsläufig auch für den Kunden sein. Der Handwerker sollte immer auch seinen Werkvertrag beachten, ob er genaue Anforderungen regelt.

Text: / handwerksblatt.de