Der "gelbe Schein" hat ab Juli 2022 auch bei den Arbeitgebern ausgedient.

Der "gelbe Schein" hat ab Juli 2022 auch bei den Arbeitgebern ausgedient und wird nur noch elektronisch ausgestellt. (Foto: © pejo/123RF.com)

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Die Krank­schreibung wird ab sofort digital verschickt

Betriebsführung

Seit dem 1. Oktober kann der Arzt eine Krank­schreibung elektronisch an die Kranken­kasse senden. Arbeitnehmer müssen aber noch bis Juli 2022 ihrem Betrieb die AU in Papierform vorlegen. Danach sind auch die Unternehmen in die digitale Übermittlung einbezogen.

Bislang mussten Beschäftigte je ein Exemplar der – auch "gelber Schein" genannten – Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) an die Kranken­kasse und an den Arbeitgeber schicken. Künftig wird es einfacher, denn ab dem 1. Oktober 2021 können die Arztpraxen die AU online an die Krankenkassen übermitteln. Ab dem 1. Januar 2022 wird dies sogar Pflicht. Das teilt die Verbraucher­zentrale (vzbv) mit. Ärzte und Krankenkassen kommunizieren also direkt miteinander, ohne dass die Patienten sich darum kümmern müssen.

Hintergrund ist: Gesetzlich Versicherte müssen eine Krank­schreibung rechtzeitig an ihre Kranken­kasse melden, um den Anspruch auf Kranken­geld zu behalten. Für Arbeit­nehmer heißt das konkret: An ihre Kranken­kasse müssen sie nun keinen gelben Schein mehr schicken. Die Verbrauchschützer raten Patienten aber, vorab bei der Arztpraxis nachzufragen, ob diese bereits an der digitalen Über­tragung teilnimmt.

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Arbeitgeber bekommen erst ab Juli 2022 eine elektronische AU

Woran sich zunächst nichts ändert: Die AU für den Arbeitgeber müssen Beschäftigte weiterhin selbst­ noch in Papier­form dort vorlegen. Erst ab Juli 2022 sollen Arbeitgeber in das Verfahren der elektronische Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung (eAU) einbezogen werden. In der Regel müssen Arbeit­nehmer eine AU einreichen, sobald sie länger als drei Tage arbeits­unfähig sind. Arbeitgeber können aber auch früher ein Attest verlangen.

Anstelle von vier Papierausdrucken – für Krankenkassen, Arbeitgeber, Ärzte und Versicherte – ist ab Juli 2022 nur noch ein Exemplar für die persönlichen Unterlagen der Versicherten vorgesehen. Dies soll Anspruchsverluste durch verspätete Weiterleitung der AU verhindern, Bürokratie und Kosten einsparen und eine lückenlose Dokumentation von AU-Zeiten bei den Krankenkassen sicherstellen.

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Text: / handwerksblatt.de