Die Krankschreibung wird ab sofort digital verschickt
Seit dem 1. Oktober kann der Arzt eine Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse senden. Arbeitnehmer müssen aber noch bis Juli 2022 ihrem Betrieb die AU in Papierform vorlegen. Danach sind auch die Unternehmen in die digitale Übermittlung einbezogen.
Bislang mussten Beschäftigte je ein Exemplar der – auch "gelber Schein" genannten – Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) an die Krankenkasse und an den Arbeitgeber schicken. Künftig wird es einfacher, denn ab dem 1. Oktober 2021 können die Arztpraxen die AU online an die Krankenkassen übermitteln. Ab dem 1. Januar 2022 wird dies sogar Pflicht. Das teilt die Verbraucherzentrale (vzbv) mit. Ärzte und Krankenkassen kommunizieren also direkt miteinander, ohne dass die Patienten sich darum kümmern müssen.
Hintergrund ist: Gesetzlich Versicherte müssen eine Krankschreibung rechtzeitig an ihre Krankenkasse melden, um den Anspruch auf Krankengeld zu behalten. Für Arbeitnehmer heißt das konkret: An ihre Krankenkasse müssen sie nun keinen gelben Schein mehr schicken. Die Verbrauchschützer raten Patienten aber, vorab bei der Arztpraxis nachzufragen, ob diese bereits an der digitalen Übertragung teilnimmt.
Arbeitgeber bekommen erst ab Juli 2022 eine elektronische AU
Woran sich zunächst nichts ändert: Die AU für den Arbeitgeber müssen Beschäftigte weiterhin selbst noch in Papierform dort vorlegen. Erst ab Juli 2022 sollen Arbeitgeber in das Verfahren der elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) einbezogen werden. In der Regel müssen Arbeitnehmer eine AU einreichen, sobald sie länger als drei Tage arbeitsunfähig sind. Arbeitgeber können aber auch früher ein Attest verlangen.
Anstelle von vier Papierausdrucken – für Krankenkassen, Arbeitgeber, Ärzte und Versicherte – ist ab Juli 2022 nur noch ein Exemplar für die persönlichen Unterlagen der Versicherten vorgesehen. Dies soll Anspruchsverluste durch verspätete Weiterleitung der AU verhindern, Bürokratie und Kosten einsparen und eine lückenlose Dokumentation von AU-Zeiten bei den Krankenkassen sicherstellen.
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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