"Wir wollen eine neue Dynamik für Deutschland", schreiben CDU/CSU und SPD in ihren Vertragsentwurf.

"Wir wollen eine neue Dynamik für Deutschland", schreiben CDU/CSU und SPD in ihren Vertragsentwurf. (Foto: © cbies/123RF.com)

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Koalitionsvertrag: Das planen die Parteien

Betriebsführung

Union und SPD haben sich nach langen Verhandlungen auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Hier lesen Sie, welche handwerkspolitischen Pläne die Parteien haben.

"Wir wollen eine neue Dynamik für Deutschland", schreiben CDU/CSU und SPD in ihren Vertragsentwurf. "Nur so können wir das Erreichte sichern und ausbauen. Unsere Ausgangslage ist gut. Die Wirtschaft boomt, noch nie waren so viele Menschen in Arbeit und Beschäftigung." Das sei auch Ergebnis der Regierungszusammenarbeit von CDU, CSU und SPD. "Unsere heutige wirtschaftliche Stärke eröffnet die Chance, Gerechtigkeit langfristig zu sichern. Unser Ziel ist ein nachhaltiges und inklusives Wachstum, dessen Erträge allen zugutekommen. Wir wollen die kreativen Potenziale in Deutschland mobilisieren und die Chancen der Digitalisierung nutzen. Deutschland braucht wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, an dem alle teilhaben."

Ein gemeinsames Ziel sei Vollbeschäftigung in Deutschland. Deshalb sollen Arbeit und Leben besser vereinbart und die sozialen Sicherungssysteme modernisieren werden. "Den digitalen Wandel von Wirtschaft, Arbeit und Gesellschaft werden wir so gestalten, dass alle davon profitieren. Wir setzen auf Innovationen und wollen aus technischem sozialen Fortschritt machen. Wir werden Migration in Zukunft besser steuern und ordnen sowie die Integration von Zugewanderten in unsere Gesellschaft umfassender fordern und unterstützen. Damit geben wir eine Antwort auf internationale Migrationsbewegungen auf der einen Seite und den Fachkräftebedarf in Deutschland auf der anderen Seite."

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Die Parteien bekennen sich zur Europäische Union. Sie wollen ein Europa der Wettbewerbsfähigkeit und der Investitionen, das auf Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft basiert: "Die soziale Marktwirtschaft, die auf Unternehmensverantwortung, Sozialpartnerschaft, Mitbestimmung und einer fairen Verteilung des erwirtschafteten Wohlstands beruht, braucht eine Renaissance, gerade in Zeiten der Digitalisierung. Wir brauchen weiterhin eine starke EU-Kohäsionspolitik in allen Regionen, insbesondere auch in den bisherigen Übergangs- und den stärker entwickelten Regionen. Wir wollen die wichtigen Strukturfonds der EU erhalten." Steuerdumping, -betrug, -vermeidung sollen bekämpft werden.

"Wir wollen einen Rahmen für Mindestlohnregelungen sowie für nationale Grundsicherungssysteme in den EU-Staaten entwickeln. Wer konsequent gegen Lohndumping und soziale Ungleichheiten in wirtschaftlich schwächeren Ländern in Europa kämpft, sichert auch den Sozialstaat und die Soziale Marktwirtschaft in Deutschland. Wir wollen faire Mobilität fördern, jedoch missbräuchliche Zuwanderung in die Systeme der sozialen Sicherheit unterbinden. Wir wollen mehr Vergleichbarkeit von Bildungsstandards in der EU.

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Wir unterstützen eine gemeinsame, konsolidierte Bemessungsgrundlage und Mindestsätze bei den Unternehmenssteuern. Wir wollen mit Frankreich zusammen hierfür eine Initiative ergreifen, auch um eine europäische Antwort auf internationale Veränderungen und Herausforderungen in diesem Bereich, nicht zuletzt in den USA, zu geben. Die Einführung einer substantiellen Finanztransaktionssteuer wollen wir zum Abschluss bringen."

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"Wir verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Mehr Geld für Kitaausbau, Entlastung von Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit. Steigerung der Qualität in der Kinderbetreuung. Einführung Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter bis 2025. Zuschüsse für haushaltsnahe Dienstleistungen. Förderung von Familienfreundlichkeit.

Wir investieren auf Rekordniveau in bessere Bildung: zwei Milliarden Euro für Ausbau Ganztagsschul- und Betreuungsangebote. Digitalpakt Schule mit fünf Milliarden in fünf Jahren für starke DigitalInfrastruktur an allen Schulen, gemeinsame Cloud-Lösung für Schulen und Qualifizierung der Lehrkräfte. Anpassung der Rechtsgrundlage im Grundgesetz als Voraussetzung, um Länder bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur unterstützen zu können.

Wir stärken die berufliche Bildung: Modernisierung Berufsbildungspakt mit digitaler Ausstattungsoffensive für berufliche Schulen. Bessere Leistungen durch Aufstiegs-BAföG für Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung. Höhere Zuschüsse für Techniker, Meister und Fachwirte. Einführung einer Mindestausbildungsvergütung. Ausbildungsberufe werden modernisiert.

Wir bringen die Gigabit-Netze in alle Regionen: zehn bis zwölf Milliarden Euro für flächendeckende Glasfaser-Netze, möglichst direkt bis zum Haus. Beseitigung bestehender Funklöcher. Vorreiterrolle beim Aufbau des Echtzeit-Mobilfunkstandards 5G. Freies WLAN an allen öffentlichen Einrichtungen, Zügen und Bahnhöfen der Deutschen Bahn.

Wir schaffen eine bürgernahe, digitale Verwaltung: Digitales Bürgerportal für Bürger und Unternehmen, das praktisch alle Verwaltungsdienstleistungen elektronisch verfügbar macht. Prinzip "Digital First": Vorrang digitaler Verwaltungsleistungen vor Notwendigkeit zu persönlichem Erscheinen oder Schriftform.

Wir unterstützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im digitalen Wandel: Entwicklung Nationaler Weiterbildungsstrategie mit Sozialpartnern, die Antworten auf digitalen Wandel der Arbeitswelt gibt. Rechtlicher Rahmen für mobiles Arbeiten. Sicherstellung des Beschäftigtendatenschutzes.

Wir fördern digitale Innovationen: Unterstützung junger, innovativer Unternehmen in der Wachstumsphase. Fonds für Games-Förderung. Bereitstellung von mehr Open Data."

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"Lebensbegleitendes Lernen wird eine Grundvoraussetzung sein, um der Digitalisierung der Wirtschafts- und Arbeitswelt erfolgreich zu begegnen. Die arbeitsmarkt- und bildungspolitischen Instrumente der Fachkräftesicherung wollen wir enger verzahnen. Wir begrüßen die vielfältigen Anstrengungen, die bereits heute von den Sozialpartnern und in den Unternehmen unternommen werden, um eine zeitgemäße betriebliche Weiterbildung der Mitarbeiter zu ermöglichen. Mit dem Ziel, breiten Bevölkerungsteilen einen beruflichen Aufstieg zu erleichtern, die Fachkräftebasis zu stärken und die Beschäftigungsfähigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt nachhaltig zu fördern, wollen wir gemeinsam mit den Sozialpartnern und in enger Abstimmung mit den Ländern (und allen anderen Akteuren) eine Nationale Weiterbildungsstrategie entwickeln. Ein Ziel ist, alle Weiterbildungsprogramme des Bundes und der Länder zu bündeln, sie entlang der Bedarfe der Beschäftigten und der Unternehmen auszurichten und eine neue Weiterbildungskultur zu etablieren.

Wir wollen die Selbstverwaltung stärken und gemeinsam mit den Sozialpartnern die Sozialwahlen modernisieren.

Das Zeitalter der Digitalisierung wollen wir als Chance für mehr und bessere Arbeit nutzen. Wir wollen deshalb neue Geschäftsmodelle fördern und gleichzeitig die Tarifbindung stärken.

Die deutsche Wirtschaft ist in guter Verfassung. Das Gütesiegel "Made in Germany" steht für alles, was die Wirtschaft dieses Landes ausmacht: Ideen, Innovationen und Qualität. Damit das so bleibt, muss die Wirtschaft durch Stärkung von privaten und öffentlichen Investitionen, durch Stärkung der Innovationen und einen verbesserten Transfer der wissenschaftlichen Erkenntnisse in hochwertige Produkte und Verfahren, durch weitere Modernisierung der Infrastruktur und gezielte Qualifikation der Beschäftigten zukunftsfest gemacht werden. Auch in Zukunft wollen wir unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern. Deutschland braucht ein weltweit wettbewerbsfähiges Steuer- und Abgabensystem. Offene Märkte und freier und fairer Handel sind Grundlagen für Wachstum und Beschäftigung, Protektionismus lehnen wir ab. Wir setzen uns im Rahmen der Welthandelsorganisation für ein regelbasiertes, multilaterales Handelssystem ein.

Die soziale Marktwirtschaft ist der Motor, der unser Land wirtschaftlich nach vorn gebracht hat. Digitalisierung, Globalisierung, Klimawandel und abnehmender gesellschaftlicher Zusammenhalt stellen uns vor zahlreiche Herausforderungen. Wir wollen mit Hilfe der Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft, wie fairen Wettbewerb, Unternehmerverantwortung, Sozialpartnerschaft, Mitbestimmung und gerechter Verteilung des erwirtschafteten Wohlstands, die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir auch in zehn, fünfzehn Jahren noch Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung haben. Eine starke Wirtschaft bedeutet für uns immer auch, dass alle gerecht an den Erfolgen beteiligt werden. Wir brauchen ehrbare Kaufleute als Vorbilder unternehmerischen Handelns. Eigentum und Haftung gehören dabei zusammen.

Eine gute Zukunft braucht Investitionen und Innovationen. Investitionen in die Infrastruktur und in Schlüsseltechnologien müssen daher oben auf der Agenda stehen. Sie sind wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Jetzt geht es aber auch zusätzlich um Investitionen in Vernetzungs- und Digitalisierungsstrategien, um moderne Geschäfts- und Managementprozesse, eine moderne, schlanke öffentliche Verwaltung, um Investitionen in Forschung und Entwicklung und die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Digitalisierung ist der ökonomische Basistrend unserer Zeit. Über Länder-, Sektoren-, Markt- und Unternehmensgrenzen hinweg findet eine immer intensivere technische und ökonomische Vernetzung statt. Die daraus gerade für Deutschland entstehenden Wachstumschancen sind groß, vor allem im Bereich Wirtschaft 4.0. Diese Chancen werden wir nur nutzen können, wenn wir die digitale Transformation aktiv gestalten, die dafür notwendigen Infrastrukturen bereitstellen und eine digitale Ordnungspolitik entwickeln. Insbesondere die Digitalisierung und Wirtschaft 4.0 bringen eine neue Arbeitswelt mit neuen Qualifikationsanforderungen mit sich. Bildung, Ausbildung und Weiterbildung sind Schlüsselelemente, um den Wandel der Industrie, der Unternehmen und Beschäftigten zukunftsfähig zu machen.

Kommunale und andere öffentliche Unternehmen sind wichtige Säulen der Sozialen Marktwirtschaft und der Daseinsvorsorge. Sie bieten sichere und gute Arbeit, stärken die regionale Identität und sind unverzichtbar für die Bereitstellung öffentlicher Güter. Sie sind von großer Bedeutung für die lokale Wertschöpfung. Dabei muss die Wettbewerbsgleichheit zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen sichergestellt werden.

Mit einem kohärenten Zusammenspiel von privaten und öffentlichen Investitionen, einer Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen, dem gezielten Ausbau moderner Infrastrukturen und einer Qualifikationsoffensive wollen wir, dass Deutschland auch in den nächsten Jahren auf Wachstumskurs bleibt und somit die Bedingungen für mehr Beschäftigung weiter verbessert werden. Unser Ziel ist Vollbeschäftigung. Insbesondere Langzeitarbeitslose gilt es, besser zu fördern und zu aktivieren und ihnen den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Veränderung der Arbeitswelt führt dazu, dass neue Flexibilitätskonsense in der Arbeit notwendig werden. Die Sozialabgaben wollen wir im Interesse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei unter 40 Prozent stabilisieren.

Auf EU-Ebene werden wir uns für eine rasche Vollendung des digitalen Binnenmarkts einsetzen – mit flächendeckend leistungsfähigen Breitbandnetzen, einem schnellen und einfachen Zugang zu digitalen Innovationen und Rahmenbedingungen, die Unternehmen und Startups eine unbürokratische Skalierung von digitalen Geschäftsmodellen ermöglicht. Wir werden uns auf EU-Ebene außerdem für eine
E-Privacy-Verordnung einsetzen, die im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung die berechtigten Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Wirtschaft angemessen und ausgewogen berücksichtigt."

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"Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft und steht weltweit für hohe Qualitätsstandards. Selbstständige, Familienunternehmen, Freie Berufe und Handwerk schaffen mit Abstand die meisten Arbeits- und Ausbildungsplätze und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Allgemeinwohl. Wir wollen ihre Leistung künftig noch stärker öffentlich anerkennen und fördern. Der Mittelstand prägt Kultur und Selbstverständnis der deutschen Wirtschaft und leistet einen starken Beitrag zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.

Viele kleine und mittlere Unternehmen sind weltweit Innovationsführer. Das zeigen die ca. 2.000 deutschen "Hidden Champions" mit ihrer Spitzenstellung auf bestimmten Technologiefeldern. Eine wesentliche Aufgabe der Wirtschaftspolitik ist es daher, die Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen so zu gestalten, dass ihre Entwicklungs- und Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und Unternehmensgründungen ermöglicht werden. Dazu wollen wir beispielsweise die Exportfinanzierung bei kleinen Kreditsummen (Small Tickets) unbürokratischer und passgenauer gestalten. Wir wollen mittelständische Unternehmen fördern und durch stärkere Vernetzung Innovationen in diesem Bereich unterstützen.

Das deutsche Handwerk bildet mit rund einer Million Betriebe und mehr als 5,3 Millionen Erwerbstätigen eine tragende Säule des deutschen Mittelstands. Es ist hoch innovativ, regional verankert und erschließt durch seine leistungsfähigen Unternehmen auch erfolgreich neue Märkte auf europäischer und internationaler Ebene. Auf europäischer Ebene setzen wir uns weiter für den Fortbestand bewährter Qualifikationsstandards ein und lehnen die Einführung des Herkunftslandprinzips ab. Das Kompetenzzentrum "Digitales Handwerk" wollen wir fortführen.

Wir werden die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Mittelstand auf breiter Front die Chancen der Digitalisierung ergreifen kann und die digitale Transformation des Mittelstands mit gezielten Maßnahmen der Information, Beratung und dem Angebot von Testanwendungen fördern. Dazu wollen wir im Rahmen von Mittelstand-2824 Digital unser bestehendes Netzwerk an Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren und Mittelstand 4.0-Agenturen weiter ausbauen. Mit dem neuen bundesweiten Förderprogramm go-digital wollen wir kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbe-2827 triebe auf den Feldern IT-Sicherheit, digitale Markterschließung und digitalisierte Geschäftsprozesse mit konkreten Maßnahmen unterstützen. Darüber hinaus wollen wir ein neues Investitionsprogramm "Digitalisierung des Mittelstands" auflegen, um gezielt in digitale Technologien und Know-how zu investieren."

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"Wir fördern die Gründungskultur in Deutschland und wollen deshalb unsere erfolgreichen Programme wie EXIST fortführen. Wir schaffen Strukturen, die Neugründungen und Nachfolge in der Start- und Übergangsphase unterstützen. In der Start- und Übergangsphase werden wir die Bürokratiebelastung auf ein Mindestmaß reduzieren. In den ersten beiden Jahren nach Gründung werden wir die Unternehmen von der monatlichen Voranmeldung der Umsatzsteuer befreien. Zudem werden wir die Bedingungen für Wagniskapital weiter verbessern. Antrags-, Genehmigungs- und Besteuerungsverfahren werden wir vereinfachen. Ziel sollte ein 'One-Stop-Shop' sein. Wir brauchen in Deutschland eine deutliche Ausweitung des Volumens des Wagniskapitalmarktes, um insbesondere Unternehmen in der Wachstumsphase zu unterstützen. Deshalb wollen wir die Einführung steuerlicher Anreize zur Mobilisierung von privatem Wagniskapital über die bisherigen Maßnahmen hinaus prüfen. An diesen Wagniskapitalfinanzierungen sollen sich Privatwirtschaft, öffentliche Hand, KfW und europäische Finanzpartner beteiligen. Die klassische Mittelstandsfinanzierung über Sparkassen, Volks- und Genossenschaftsbanken, Privatbanken, Förderbanken sowie Bürgschaftsbanken wollen wir sichern und stärken.

Wir wollen die Zusammenarbeit von Start-ups mit der etablierten Wirtschaft in geeigneten Formaten weiter unterstützen und den internationalen Austausch von Start-ups, auch im Rahmen der Digital Hub-Initiative und des German Israeli Start-up Exchange Program (GISEP), fördern. Wir werden neue Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung prüfen.

Wir treiben den Abbau von Bürokratie weiter voran und stärken damit die Wirtschaft. Deshalb wollen wir für diese durch Entlastungen neue Freiräume für ihr Kerngeschäft und neue Investitionen schaffen. Im Rahmen eines Bürokratieabbaugesetzes III werden wir insbesondere die Statistikpflichten weiter verringern. Darüber hinaus werden wir weiterhin u. a. die Vereinheitlichung von Grenz- und Schwellenwerten in verschiedenen Rechtsbereichen, die Harmonisierung, z. B. von handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, zeitnahe Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden, die Vermeidung von Doppelmeldung zur Berufsgenossenschaft, die Überprüfung von Schwellenwerten vor allem im Steuer- und Sozialrecht sowie bei Berichtspflichten und der Verwendungspflicht bestimmter Formulare anstreben. Wir setzen eine ressortübergreifende Bund-/Länder-Arbeitsgruppe ein, die zur signifikanten Reduzierung der Statistikpflichten bis Ende 2019 konkrete Vorschläge erarbeitet. Europäische Vorgaben werden wir nicht mit zusätzlichen bürokratischen Belastungen versehen. Auf europäischer Ebene setzen wir uns für die Einführung des Prinzips 'one in, one out' ein. National kann die Bürokratie- und Kostenbremse "one in, one out" nur erfolgreich sein, wenn die laufenden Kosten erfasst werden. Wir werden uns bei der EU für eine angemessenere Abgrenzung für kleine und mittlere Unternehmen einsetzen, die zukünftig bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassen soll, damit mehr Unternehmen von europäischen Berichtspflichten entlastet werden. Verwaltungsmodernisierung und E-Government bergen enorme Potenziale, um die Bürokratielasten zu reduzieren und die Verfahren zu beschleunigen.

Wir wollen die Digitalisierung der Verwaltung und wollen ein zentrales, einheitliches digitales Portal für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen schaffen. Die Umsetzung werden wir mit großer Dynamik in dieser Legislaturperiode vorantreiben.

Wir wollen das Onlinezugangsgesetz um einen Digitalisierungspakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen ergänzen. Darin bekennen wir uns zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und regeln die Verteilung der notwendigen Investitionskosten. Damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten nur einmal angeben müssen, entwickeln wir ein behördenübergreifendes Datenmanagement, das die Weitergabe von Daten zwischen Behörden erleichtert und gleichzeitig das hohe deutsche Datenschutzniveau erhält. Wir nutzen das Konzept, die 100 wichtigsten Verwaltungsleistungen online anzubieten. Schwerpunkte setzen wir dabei in den Bereichen Steuern und Abgaben, Bilanzierung und Buchführung, Personal, Ausschreibungen und öffentliche Aufträge, Unternehmensübergang sowie Bauen und Immobilien und erarbeiten die hierfür notwendigen Angebote in enger Abstimmung mit den Nutzerinnen und Nutzern aus den Unternehmen. Hierfür definieren wir verbindliche Meilensteine, innerhalb derer umfassende Angebote in der Legislaturperiode etabliert sein müssen. Dabei ist ein angemessener Ausgleich zwischen den Anforderungen eines modernen E-Governments und einer Digitalisierung der unternehmerischen Geschäftsprozesse erforderlich. Im Interesse einer besseren Rechtsetzung erproben wir die Potenziale von alternativen, insbesondere datengestützten Regulierungsinstrumenten ("smarte Regulierung") in Reallaboren.

Langwierige und bürokratische Planungs- und Genehmigungsverfahren sind ein massives Hindernis für neue Investitionen in Betriebe und neue Infrastrukturen. Dies wirkt sich nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschlands aus, gerade auch für kleinere und mittlere Unternehmen. Wir werden das Planungs- und Genehmigungsrecht daher umfassend auf Beschleunigungs- und Entbürokratisierungsmöglichkeiten überprüfen. EU-Regelungen werden wir 1:1 umsetzen. Ebenso wollen wir uns auf EU-Ebene für eine Reduzierung von Bürokratiebelastungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren einsetzen.

Die öffentliche Beschaffung ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Öffentliche Aufträge müssen mittelstandsfreundlich ausgeschrieben werden. Zur weiteren Vereinheitlichung des Vergaberechts prüfen wir die Zusammenführung von Verfahrensregeln für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen einerseits und von Bauleistungen andererseits in einer einheitlichen Vergabeverordnung.

Wir bekennen uns zu den Kammern und den rechtlichen Grundlagen des bestehenden Kammerwesens. Die Kammern müssen einen spürbaren Beitrag zur Stärkung ihrer Akzeptanz bei den Mitgliedsunternehmen leisten. Wir bestärken sie darin, ihre Leistungen inklusive der Servicequalität für die Mitgliedsunternehmen weiterzuentwickeln und zu verbessern.

Um dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen, werden wir eine Fachkräftestrategie aufbauend auf der bestehenden 'Partnerschaft für Fachkräfte' entwickeln und stellen sie auf drei Säulen: die inländischen, die innereuropäischen und die internationalen Potenziale. Im Inland setzen wir uns vor allem für eine Qualifizierung von geringqualifizierten Beschäftigten und bessere Rahmenbedingungen für ältere  Beschäftigte ein. Diese Aufgaben erfordern eine stärkere gemeinsame Verantwortung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitnehmern für die berufsbezogene Weiterbildung. Zudem wollen wir durch Qualifizierung und Weiterbildung Langzeitarbeitslosen und Bildungsabbrechern bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und den Herausforderungen der Digitalisierung wird das lebensbegleitende Lernen immer wichtiger. Die Entwicklung einer Nationalen Weiterbildungsstrategie ist daher von großer Bedeutung. Die Ausbildungsinitiativen innerhalb der Europäischen Union zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit wollen wir stärken. Um Deutschland für qualifizierte internationale Fachkräfte noch attraktiver zu machen, wollen wir ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschieden, mit dem wir den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte nach Deutschland ordnen und steuern.

Wir wollen den Anteil der Frauen im Erwerbsleben in Deutschland erhöhen. Damit leisten wir auch einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Daher werden wir Frauen und Männern die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen. Wir wollen vor allem auch Frauen den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern. Unterstützungsmaßnahmen für Gründerinnen und Unternehmerinnen wollen wir weiterentwickeln und ausbauen sowie erfolgreiche Gründerinnen und Unternehmerinnen in ihrer Vorbildfunktion stärken.

Berufliche und akademische Bildung sind für uns gleichwertig. Wir bekennen uns zur dualen Ausbildung in Betrieb und Schule und werden sie stärken. Kooperationen von Wirtschaft und Schulen wollen wir unterstützen, um Selbstständigkeit, Unternehmertum und die Vermittlung von handwerklichen Berufsbildern weiter zu fördern. Wir werden den Meisterbrief erhalten und verteidigen. Wir werden prüfen, wie wir ihn für einzelne Berufsbilder EU-konform einführen können. Um die berufliche Bildung gerade im Handwerk weiter aufzuwerten, soll sie durch die öffentliche Finanzierung der Meisterprüfung dem kostenlosen Hochschulstudium stärker angeglichen werden.

Die Berufliche Bildung werden wir mit einem Berufsbildungspakt modernisieren und stärken. Dazu gehören eine Ausstattungsoffensive für berufliche Schulen vor dem Hintergrund der Digitalisierung und eine Novelle des Berufsbildungsgesetzes. In diesem Rahmen werden wir eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz verankern. Wir werden mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ('Austiegs-BAföG') finanzielle Hürden für den beruflichen Aufstieg abbauen und Meisterinnen und Meistern in einem ersten Schritt im Handwerk bei bestandener Meisterprüfung die angefallenen Gebühren ganz oder teilweise erstatten (Meisterbonus). Wir wollen die digitalen Kompetenzen in der beruflichen Bildung stärken. Notwendig ist eine schnellere Modernisierung der Ausbildungsordnungen und Berufsbilder."

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"Wir wollen die finanziellen Spielräume des Bundes, die aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage bestehen, verantwortlich und sozial ausgewogen für politische Gestaltung nutzen. Wir sind uns über das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts ohne neue Schulden und unter Einhaltung der entsprechenden grundgesetzlichen Vorgaben einig. Wie im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehen, wollen wir die gesamtstaatliche Schuldenstandsquote auf unter 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zurückführen.

Wir werden insbesondere untere und mittlere Einkommen beim Solidaritätszuschlag entlasten. Wir werden den Solidaritätszuschlag schrittweise abschaffen und ab dem Jahr 2021 mit einem deutlichen ersten Schritt im Umfang von zehn Milliarden Euro beginnen. Dadurch werden rund 90 Prozent aller Zahler des Solidaritätszuschlags durch eine Freigrenze (mit Gleitzone) vollständig vom Solidaritätszuschlag entlastet.

Steuervereinfachung ist eine Daueraufgabe. Es ist ein wichtiges politisches Ziel, hier Schritt für Schritt voranzukommen und dabei insbesondere auch die technischen Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung zu nutzen. Wir werden das Angebot an die Bürger für eine elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung ausbauen. Wir streben die Einführung einer vorausgefüllten Steuererklärung für alle Steuerpflichtigen bis zum Veranlagungszeitraum 2021 an.

Wir wollen im Energiebereich die Rahmenbedingungen so setzen, dass die Energiewende zum Treiber für Energieeffizienz, Modernisierung, Innovationen und Digitalisierung im Strom-, Wärme-, Landwirtschafts- und Verkehrssektor wird, ohne die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland zu gefährden. Die dafür erforderliche Versorgungssicherheit muss durch entsprechende Rahmenbedingungen auch am deutschen Energiemarkt zuverlässig gewährleistet sein. Die Einbettung der Energiewende in den europäischen Zusammenhang eröffnet die Chance, die Kosten zu senken und Synergien zu nutzen. Wir wollen zusätzliche Wachstums- und Beschäftigungschancen in Deutschland und Exportchancen für deutsche Unternehmen auf internationalen Märkten. Zentrale Orientierung bleibt das energiepolitische Zieldreieck von Versorgungssicherheit, verlässlicher Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit.

Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende und Klimaschutzpolitik ist ein weiterer zielstrebiger, effizienter, netzsynchroner und zunehmend marktorientierter Ausbau der Erneuerbaren Energien. Unter diesen Voraussetzungen streben wir einen Anteil von etwa 65 Prozent Erneuerbarer Energien bis 2030 an und werden entsprechende Anpassungen vornehmen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss deutlich erhöht werden, auch um den zusätzlichen Strombedarf zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr, in Gebäuden und in der Industrie zu decken.

Mobilität ist eine zentrale Grundlage für individuelle Freiheit und gesellschaftlichen Wohlstand, für wirtschaftliches Wachstum und für Arbeitsplätze in allen Regionen. Wir wollen deshalb für alle Menschen in Deutschland eine moderne, saubere, barrierefreie und bezahlbare Mobilität organisieren und dabei die gesellschaftlichen Herausforderungen, wie den demografischen Wandel, die Urbanisierung, Anbindung ländlicher Räume und Globalisierung, meistern. Um den Zusammenhalt in Europa zu stärken, werden wir die grenzüberschreitende Mobilität verbessern. Wir wollen unsere Infrastruktur weiter ausbauen und modernisieren und die großen Chancen von digitalen Innovationen, wie automatisiertes und vernetztes Fahren, und von alternativen Antrieben auf allen Verkehrsträgern nutzen.

Wir werden den Investitionshochlauf auf einem Rekordniveau für die Verkehrsinvestitionen mindestens auf dem heutigen Niveau fortführen. Für die Planungs- und Finanzierungssicherheit wird die Überjährigkeit der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel dauerhaft sichergestellt. Zugleich werden wir Finanzierungsinstrumente implementieren, mit denen jährlichen Haushaltsresten entgegengesteuert wird. Wir setzen weiterhin unseren Schwerpunkt auf den Erhalt vor dem Neu- und Ausbau.

Eine Privatisierung der Straßeninfrastruktur und der Infrastrukturgesellschaft Verkehr bleibt ausgeschlossen.

Wir wollen gemeinsam mit Ländern und Kommunen unsere Anstrengungen für eine 3453 Verbesserung der Luftqualität insbesondere in besonders belasteten Innenstädten erheblich verstärken. Wir wollen Fahrverbote vermeiden und die Luftreinhaltung verbessern. Die Kommunen wollen wir unterstützen, die Emissionsgrenzwerte im Rahmen ihrer Luftreinhaltepläne mit anderen Maßnahmen als mit pauschalen Fahrverboten einzuhalten.

Wir wollen insbesondere die Schadstoffemissionen aus dem Straßenverkehr an der Quelle weiter reduzieren. Dazu gehören – soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar – technische Verbesserungen von Fahrzeugen im Bestand. Wir werden im Jahr 2018 auf Basis der Ergebnisse der laufenden Untersuchungen zu Hardware-Nachrüstungsvarianten in der Arbeitsgruppe "Technische Nachrüstung" und den weiteren Entscheidungen des Diesel-Gipfels sowie aller rechtlicher Fragen der Zulassung, Gewährleistung und Kostentragung sowie in Kenntnis von Gerichtsentscheidungen und den Entscheidungen auf europäischer Ebene über weitere Schritte zur NOx-Reduzierung, auch der technischen Nachrüstungen, entscheiden. Wir setzen uns dabei für ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen von Bund, Ländern, Kommunen, Unternehmen und Gewerkschaften ein.

Wir wollen den Umstieg der Fahrzeugparks von Behörden, Taxiunternehmen, Handwerksbetrieben sowie des ÖPNV auf emissionsarme bzw. -freie  Antriebstechnologien durch Aufwertung der Förderprogramme vorantreiben. Außerdem wollen wir die Verlagerung der Pendlerverkehre auf die Schiene (u. a. Park+Ride) fördern. Zudem wollen wir den Ordnungsrahmen so ändern, dass Länder, Städte und Kommunen in der Lage sind, verbindliche Vorgaben und Emissionsgrenzwerte für den gewerblichen Personenverkehr wie Busse, Taxen, Mietwagen und Carsharing-Fahrzeuge sowie für Kurier-, Express-, Paket-Fahrzeuge zu erlassen. Gleichzeitig wollen wir bei Taxen und leichten Nutzfahrzeugen den Umstieg auf emissionsarme Antriebe technologieoffen im bestehenden Finanzrahmen durch eine Erhöhung der bestehenden Kaufprämie bei Elektrofahrzeugen fördern und für weitere Technologien andere Förderinstrumente entwickeln."

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"Vertrauen in die langfristige Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein hohes Gut in unserem Sozialstaat. Deshalb werden wir die gesetzliche Rente auf heutigem Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 absichern und bei Bedarf durch Steuermittel sicherstellen, dass der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen wird. Für die Sicherung des Niveaus bei 48 Prozent werden wir in 2018 die Rentenformel ändern und parallel dazu eine Rentenkommission 'Verlässlicher Generationenvertrag' einrichten, die sich mit den Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der beiden weiteren Rentensäulen ab dem Jahr 2025 befassen wird. Sie soll eine Empfehlung für einen verlässlichen Generationenvertrag vorlegen. Dabei streben wir eine doppelte Haltelinie an, die Beiträge und Niveau langfristig absichert. Die Rentenkommission soll ihren Bericht bis März 2020 vorlegen. Ihr sollen Vertreter der Sozialpartner, der Politik und der Wissenschaft angehören. Die Rentenkommission soll die Stellschrauben der Rentenversicherung in ein langfristiges Gleichgewicht bringen sowie einen Vorschlag unterbreiten, welche Mindestrücklage erforderlich ist, um die ganzjährige Liquidität der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern.

Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern, wollen wir eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einführen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch (z. B. in berufsständischen Versorgungswerken) abgesichert sind. Grundsätzlich sollen Selbstständige zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und – als Opt-out-Lösung – anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen können. Wobei diese insolvenz- und pfändungssicher sein und in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen müssen. Zudem werden wir die Mindestkrankenversicherungsbeiträge für kleine Selbstständige reduzieren. Die Renten- und Krankenversicherungsbeiträge sollen gründerfreundlich ausgestaltet werden.

Unser Land braucht geeignete und qualifizierte Fachkräfte in großer Zahl. Kein Arbeitsplatz soll unbesetzt bleiben, weil es an Fachkräften fehlt. Den Fachkräftezuzug nach Deutschland haben wir in den vergangenen Jahren bereits erheblich verbessert und vereinfacht. Dieser Bedarf wird voraussichtlich in den nächsten Jahren aufgrund unserer guten wirtschaftlichen Entwicklung und wegen der rückläufigen Zahl junger Menschen, die neu ins Erwerbsleben eintreten, weiter steigen.

Deshalb werden wir ein Regelwerk zur Steuerung von Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und das damit verbundene Recht des Aufenthalts und der Rückkehr in einem Gesetzeswerk erarbeiten, das sich am Bedarf unserer Volkswirtschaft orientiert. Ein solches Gesetz wird die bereits bestehenden Regelungen zusammenfassen, transparenter machen und, wo nötig, effizienter gestalten.

Maßgeblich zu berücksichtigen für den Zuzug nach Deutschland sind der Bedarf unserer Volkswirtschaft, Qualifikation, Alter, Sprache sowie der Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes und die Sicherung des Lebensunterhalts.

Unter Fachkräften verstehen wir sowohl Hochschulabsolventen als auch Einwandererinnen und Einwanderer mit qualifizierter Berufsausbildung bzw. ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen. Eine Gleichwertigkeitsprüfung der beruflichen bzw. akademischen Qualifikationen der Fachkräfte soll möglichst ohne lange Wartezeiten erfolgen. Auf eine Vorrangprüfung wird verzichtet, soweit die Landesregierungen  nicht in Bezirken mit hoher Arbeitslosigkeit an der Vorrangprüfung festhalten wollen. Unberührt hiervon bleibt die Prüfung der Arbeitsbedingungen auf Gleichwertigkeit durch die Bundesagentur für Arbeit.

Wir bekennen uns zur Integration für diejenigen mit dauerhafter Bleibeperspektive. Dazu gehören Sprache und Arbeit. Die im Jahr 2005 eingeführten Integrationskurse sind der zentrale Ausgangspunkt für alle weiteren Integrationsschritte. Qualität und Effizienz dieser Kurse wollen wir weiter verbessern, insbesondere mit Blick auf eine bessere Zielgruppenorientierung. Erforderlich ist eine stärkere Kursdifferenzierung nach Vorkenntnissen. Die Mitwirkung beim Spracherwerb werden wir stärker einfordern. Wir wollen für den Spracherwerb zusätzliche Anreize setzen, Hilfestellungen ausbauen und Sanktionsmöglichkeiten konsequent nutzen. Zudem wollen wir auch in der Integrationspolitik die Chancen der Digitalisierung nutzen und digitale Angebote bei Orientierungs- und Integrationskursen ermöglichen. Schließlich wollen wir die Regelungen des Integrationsgesetzes entfristen und die Wohnsitzregelung zeitnah evaluieren.

Die Zugangsvoraussetzungen zu den ausbildungs- und berufsvorbereitenden Leistungen wollen wir vereinheitlichen und für die Gruppe der Geduldeten mit dem rechtlichen Arbeitsmarktzugang harmonisieren. Gleichzeitig sollen insbesondere diejenigen, bei denen die Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist, Angebote nach dem Grundsatz des Förderns und Forderns für Spracherwerb und Beschäftigung bekommen. Dazu soll ein Vorschlag erarbeitet werden, wie für diese Gruppe der Zugang zu Sprachkursen und Beschäftigung gewährt werden kann, ohne dass es zu einer Verfestigung von Aufenthaltsrechten und einer Gleichstellung mit denjenigen führt, die eine rechtliche Bleibeperspektive haben.

Für langjährig Geduldete, die die Integrationsanforderungen im Sinne des § 25a und b des Aufenthaltsgesetzes erfüllen, wollen wir Verbesserungen und Vereinfachungen für den Aufenthalt und bei der Ausbildung und Arbeitsmarktintegration erarbeiten. Damit wollen wir auch Klarheit für die Betroffenen hinsichtlich ihrer Zukunft in Deutschland schaffen.

Die 3+2-Regelung für Auszubildende wollen wir bundesweit einheitlich anwenden. Diese Regelung zielt auf die Ermöglichung eines Zugangs zu einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Duldung. Dieses Ziel darf nicht durch eine zu enge Anwendung des Beschäftigungsrechts für Geduldete unterlaufen werden. Diese Regelung wollen wir auch auf staatlich anerkannte Helferausbildungen anwenden, soweit daran eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf anschlussfähig ist. Eine Ausbildungszusage muss dabei vorliegen. Bei alledem wollen wir zusätzliche Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme vermeiden."

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"Der Bausektor ist einer der größten Arbeitgeber in Deutschland und auch im internationalen Vergleich leistungs- und innovationsstark. Wir wollen die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Baubereiches stärken, die Qualifizierung und Ausbildung von Fachkräften verbessern, der Bauwirtschaft Planungssicherheit für Kapazitäts- und Beschäftigungsaufbau geben, sie unterstützen bei der Suche nach innovativen Lösungen und die Bauverwaltungen leistungsfähiger machen. Das Potenzial für wettbewerbsfähige und wirtschaftliche Lösungen insbesondere beim klimagerechten, ressourcenschonenden und bezahlbaren Bauen wollen wir erschließen.

Wir wollen für die Erreichung der Klimaziele und zur Beschleunigung der Energiewende im Wärmesektor die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich weiter voranbringen. Dabei gelten für uns weiterhin die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Technologieoffenheit, der Vereinfachung sowie der Freiwilligkeit. Die anzustrebenden CO2-Einsparungen können auch auf Quartiersebene bilanziert werden.

Wir werden das Ordnungsrecht entbürokratisieren und vereinfachen und die Vorschriften der EnEV, des EnergieeinsparG und des EEWärmeG in einem modernen Gebäudeenergiegesetz zusammenführen und damit die Anforderungen des EU-Rechts zum 1. Januar 2019 für öffentliche Gebäude und zum 1. Januar 2021 für alle Gebäude umsetzen. Dabei gelten die aktuellen energetischen Anforderungen für Bestand und Neubau fort. Wir wollen dadurch insbesondere den weiteren Kostenauftrieb für die Mietpreise vermeiden. Zusätzlich werden wir den Quartiersansatz einführen. Mögliche Vorteile einer Umstellung künftiger gesetzlicher Anforderungen auf die CO2-Emissionen werden wir prüfen. Die mögliche Umstellung soll spätestens bis zum 1. Januar 2023 eingeführt werden.

Die Förderung der energetischen Gebäudesanierung wollen wir fortführen und die bestehenden Programme überarbeiten und besser aufeinander abstimmen. Dabei wollen wir erreichen, dass jeder eingesetzte öffentliche Euro dazu beiträgt, möglichst viel CO2 einzusparen.

Wir wollen das CO2-Gebäudesanierungsprogramm fortsetzen. Der Austausch von alten, ineffizienten Heizungsanlagen gegen moderne, hocheffiziente Heizungen (auch Brennwertkessel) wird weiterhin zur Erreichung unserer Klimaziele gefördert.

Wir wollen die energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern. Dabei werden wir für die Antragsteller ein Wahlrecht zwischen einer Zuschussförderung und einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens vorsehen.

Die öffentlichen Bauleistungen sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Sie fördern insbesondere den Mittelstand. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) als faire, wettbewerbsneutrale und von allen Bauverbänden getragene Verfahrensregelung garantiert gute Bauleistungen. Sie ist zu sichern und anwenderorientiert weiterzuentwickeln.

Die Arbeit der im Rahmen des 'Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen' eingesetzten Baukostensenkungskommission wird fortgesetzt. An den zur Umsetzung ihrer Empfehlungen eingeleiteten Maßnahmen für die Begrenzung der Baukosten wird weitergearbeitet. Wir werden Maßnahmen vermeiden, die die Schaffung von Wohnraum verteuern. Normen müssen auf ihren Nutzen überprüft und auf ihren erforderlichen Umfang reduziert werden. Durch Abschaffung überflüssiger Vorschriften auf allen Ebenen wollen wir Kostensenkungspotenziale erschließen. Wir setzen uns dafür ein, dass für jede neue Normung im Bereich des Bauens eine Folgeabschätzung für die Kosten des Bauens und Wohnens vorgenommen wird, die zur Entscheidungsgrundlage über die Einführung einer Normung gemacht und öffentlich zugänglich (Internetportal) dokumentiert wird. Wir streben eine stärkere Harmonisierung des Bauordnungsrechts im Einklang mit den Ländern an, insbesondere beim Brandschutz. Das serielle und modulare Bauen soll im Rahmen des Forschungsprogramms 'Zukunft Bau' weiterentwickelt und in Modellprojekten erprobt werden. Wir wollen die Länder dabei unterstützen, referenzielle Baugenehmigungen einzuführen.

Wir wollen eine gemeinsame Initiative mit der Bauwirtschaft und weiteren betroffenen Partnern anschieben, um ein Maßnahmenbündel gegen Arbeitskräftemangel zu entwickeln.

Wir wollen die Digitalisierung des Planens und Bauens in der gesamten Wertschöpfungskette Bau vorantreiben und dabei die Interessen des Mittelstands und kleinerer Planungsbüros berücksichtigen. Dazu gehört die Weiterentwicklung des Building Information Modelling (BIM) für alle Planungs- und Baudisziplinen. Bei Baumaßnahmen des Bundes wollen wir BIM verstärkt zum Einsatz bringen."

Quelle: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD: "Ein neuer Aufbruch für Europa Eine neue Dynamik für Deutschland Ein neuer Zusammenhalt für unser Land"

Text: / handwerksblatt.de

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