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HWK Koblenz | Dezember 2024
Die meisten "Landesbesten" kommen von der HwK Koblenz
Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt zeichnete jahrgangsbeste Absolventen von Meister- und Fortbildungsprüfungen aus.
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April 2016
Wer Kuchen, Torten und Cupcakes im Internet verkauft, braucht die Kenntnisse eines Konditors und deshalb eine Eintragung in die Handwerksrolle.
Süße Backwaren herzustellen gehört zum Kernbereich des Konditoren-Handwerks. Gewerbliche Anbieter von Kuchen und Torten müssen in der Handwerksrolle eingetragen sein. Das sagt das Landgericht Heilbronn in einem Urteil vom 14. Januar 2016.
Rüdiger Mohn, Leiter der Rechtsabteilung der Handwerkskammer Heilbronn-Franken, freut sich über die Klarheit, mit der das Gericht die Einschätzung der Kammer bestätigt hat. Mit Unterstützung der Wettbewerbszentrale hatte die Kammer gegen eine Franchise-Nehmerin der Firma Kuchen-Klatsch geklagt, die über das Internet Torten und Kuchen angeboten und verkauft hat, ohne in die Handwerksrolle der Heilbronner Handwerkskammer eingetragen gewesen zu sein.
Das Gericht hat mit seinem Urteil nun grundsätzlich festgelegt, dass die beworbenen Dienstleistungen dem Konditoren-Handwerk als wesentliche Tätigkeiten zuzuordnen sind und nicht, wie von der Franchise-Nehmerin argumentiert, als minderhandwerklich oder als unerhebliche Teiltätigkeit einzustufen sind. Das heißt: Ohne Eintragung bei der zuständigen Handwerkskammer ist die Werbung für diese Dienstleistung wettbewerbswidrig.
Die einschlägigen Vorschriften der Handwerksordnung sind auch im Interesse der anderen Marktteilnehmer. Wer gewerblich Torten, Kuchen, Tartes oder Cupcakes anbietet, muss über die speziellen Fertigkeiten und Kenntnisse des Konditoren-Handwerks verfügen, die in einer Ausbildung vermittelt werden und über die Kenntnisse einer Hausfrau hinaus gehen. Mohn weiter in der Pressemitteilung der Handwerkskammer Heilbronn-Franken: "Die Regeln der Handwerksordnung sollen auch die Erwartungen des Verbrauchers nach Qualität, Sicherheit und Unbedenklichkeit sicherstellen. Der Verbraucher soll sich grundsätzlich darauf verlassen können, dass Qualität und Sicherheit durch staatliche Regelungen und Kontrolle gewährleistet sind."
Das Urteil des Heilbronner Landgerichts stellt nach Ansicht von Rüdiger Mohn außerdem klar, dass Konditor ein qualifizierter Ausbildungsberuf ist, den der Gesetzgeber zum Wohle der Bevölkerung aus gutem Grund nicht zum "Laienspiel" erklärt habe. Mohn: "Franchise-Modellen, die auf dieser Fehlinterpretation der Handwerksordnung basieren, wurde hiermit eine eindeutige Absage erteilt."
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