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Kassen-Prüfung: So gehen die Betriebsprüfer vor

Seit Januar 2018 müssen Betriebe mit Bargeldumsatz jederzeit mit der unangekündigten Kassen-Nachschau rechnen. So läuft die Prüfung ab.

Sie soll den Steuerbetrug erschweren und für die ehrlichen Betrieben faire Bedingungen schaffen: Die Kassen-Nachschau. Die Finanzämter können seit diesem Jahr ohne Voranmeldung bei Betrieben der Bargeldbranche prüfen, ob die in einem Kassensystem erfassten Daten den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen. Das regelt Paragraf 146b der Abgabenordnung, AO. Wie die Kassen-Nachschau abläuft erklärt das Landesamt für Steuern Niedersachsen:

Welche Rahmenbedingungen gelten für die Kassen-Nachschau?

Die Prüfung erfolgt immer ohne Voranmeldung und wird von ein bis zwei Bediensteten durchgeführt. Die Prüfer weisen sich als Angehörige des Finanzamts aus und geben ein Merkblatt zur Kassen-Nachschau aus.

Was wird bei der Kassen-Nachschau überprüft?

Der Fokus liegt auf der Prüfung des Kassensystems. Der Prüfer kann die gespeicherten Daten und die Programmierung einsehen oder Daten für eine spätere Kontrolle auf einem Datenträger mitnehmen.

Ist eine Kassen-Nachschau auch bei Betrieben ohne Kassen-System zulässig?

"Im Interesse der Wettbewerbsgleichheit werden Unternehmen ohne Kassensystem nicht besser gestellt als solche mit einer Registrier- oder PC-Kasse", heißt es. Deshalb seien auch hier Kassen-Nachschauen möglich. Die Prüfung beschränke sich zumeist auf eine Zählung des in der Kasse befindlichen Geldes (Kassensturzprüfung) sowie die Tageskassenberichte für die Vortage.

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Können auch andere Unternehmensbereiche geprüft werden?

Je nach Branche kann die Kassen-Nachschau auch mit einer unangemeldeten Lohnsteuer-Nachschau gekoppelt werden. "Hierbei wird festgestellt, welche Arbeitnehmer tätig sind und wie die lohnsteuerlichen Aufzeichnungen geführt werden. Hinsichtlich der Ermittlung der Arbeitszeiten können die nach dem Mindestlohngesetz zu führenden Aufzeichnungen zum Arbeitsbeginn und Arbeitsende auch für steuerliche Zwecke eingesehen werden", so die Info. 

Was empfiehlt die Finanzverwaltung den Unternehmen der Bargeldbranche?

Bestehen Unsicherheiten, ob das Kassensystem alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, regt die Finanzverwaltung an, einen Steuerberater für den rechtlichen Teil und gegebenenfalls einen Kassenfachhändler für den technischen Bereich hinzuzuziehen. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat ein Informationsschreiben zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung veröffentlicht.

Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen

Text: / handwerksblatt.de

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