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Handwerk in Sachsen gegen bezahlten Bildungsurlaub

Sachsen und Bayern sind die einzigen Bundesländer ohne das Recht auf Bildungsurlaub. Eine Volksinitiative im Freistaat Sachsen will das ändern. Das Handwerk lehnt den Bildungsurlaub entschieden ab.

Sachsens Handwerk spricht sich gegen einen bezahlten Bildungsurlaub aus, also einen bezahlten Sonderurlaub für Weiterbildung oder Fortbildung - wie es ihn in fast allen Bundesländern gibt mit Ausnahme des Freistaats und Bayern. "So wünschenswert ein gesetzlich verbriefter Bildungsurlaub aus Sicht von Arbeitnehmern und Gewerkschaftern auch sein mag: Für das Gros der Arbeitgeber im sächsischen Handwerk, die überwiegend deutlich weniger als zehn Beschäftigte haben, ist ein derartiges Projekt – zumal in Zeiten ohnehin vorherrschenden Arbeitskräftemangels – wirtschaftlich einfach nicht leistbar", sagt der Präsident des Sächsischen Handwerkstages, Uwe Nostitz

Mehr als 50.000 Unterschriften haben die Initiatoren für den Volksantrag "5 Tage Bildungszeit für Sachsen" bis zum Stichtag 9. Juni gesammelt. Der DGB Sachsen hat das Bündnis initiiert, über 60 Organisationen gehören ihm an. Im August sollen die Unterschriften dem Landtagspräsidenten übergeben werden. 

"Weiterer staatlicher Eingriff"

Uwe Nostitz Foto: © Sächsischer Handwerkstag/Michael SchmidtUwe Nostitz Foto: © Sächsischer Handwerkstag/Michael Schmidt

Warum positioniert sich das sächsische Handwerk gegen den Bildungsurlaub? "Gerade Kleinst- und Kleinbetriebe im Handwerk arbeiten, was das Lohnkosten- und Lohnnebenkostenniveau für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte betrifft, häufig schon jetzt an der Schmerzgrenze", so Präsident Nostitz. Sie würden in der Ertragskraft - und damit in der Wettbewerbsfähigkeit - durch den angestrebten "weiteren staatlichen Eingriff massiv beschnitten".

Die fünftägige Freistellung für Bildung würde in Sachsen womöglich für Unternehmen aller Größenklassen gelten. Das Handwerk in Sachsen ist der Auffassung, dass der Gesetzgeber zuallererst die unternehmerische Freiheit von Kleinstbetrieben beschneiden würde.

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In dem meisten Bundesländern gibt es Sonderregelungen für Kleinstbetriebe. So können Arbeitgeber mit weniger als zehn Beschäftigten in Baden-Württemberg den Bildungsurlaub ablehnen. Auch Brandenburg, Berlin, NRW, Thüringen, Sachsen-Anhalt oder Rheinland-Pfalz hat Ausnahmeregelungen für kleinere Firmen. Das Portal haufe.de listet alle Sonderregelungen der Länder für Kleinstbetriebe auf. 

Dazu würden die bürokratische Auflagen kommen kritisiert der Handwerkstag. "Deshalb sprechen sich die im Sächsischen Handwerkstag organisierten Innungs- und Fachverbände gegen die Einführung eines gesetzlich verbrieften Bildungsurlaubs in Sachsen aus", erklärt der Bauunternehmer aus Großpostwitz bei Bautzen. 

Hintergrund:Ein Bildungsurlaub ist keine typische Freizeit, sondern eine zusätzliche bezahlte Freistellung für eine Weiterbildung oder Fortbildung. Bildungsurlaub wird auch als Bildungszeit, Bildungsfreistellung oder Arbeitnehmerweiterbildung bezeichnet. Nur ein bis zwei Prozent der Beschäftigten nehmen laut DGB aktuell Bildungsurlaub. In 14 von 16 Bundesländern gibt es einen solchen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, teilweise mit Ausnahmen für Kleinstbetriebe. Dabei unterscheiden sich die Bezeichnungen: In manchen Bundesländern werden die Extra-Urlaubstage zur Weiterbildung auch "Bildungsfreistellung" oder "Bildungszeit" genannt. In der Regel haben Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr beziehungsweise zehn Tage in zwei Jahren 

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Text: / handwerksblatt.de

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