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Förderprogramm für gewerbliche Schnellladestationen ab 3. Juni

Ab sofort können Unternehmen eine Förderung für nicht-öffentliche Schnellladestationen beantragen. Da pro Antrag beliebig viele Ladepunkte beantragt werden können, könnte der Fördertopf schnell leer sein.

Unternehmen - vom kleinen Handwerksbetrieb, über den Pflegedienst bis zum Großunternehmen -, die nicht-öffentliche Schnellladestationen für ihre Flotten auf ihrem Firmengelände errichten möchten, können ein neues Förderprogramm des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) nutzen. 150 Millionen Euro stehen ab sofort bereit. 

Unternehmen und KMU können online Förderung für Ladepunkte beantragen

Gefördert werden können Ladepunkte für Pkw, Lkw und BusseAb dem 3. Juni 2024 können Unternehmen und KMU die Förderung über den Projektträger Jülich online beantragen. Die Antragsstellung erfolgt unter https://lis.ptj.de/. Es können pro Antrag beliebig viele Ladepunkte beantragt werden, der maximal mögliche Förderbetrag ist aber auf fünf Millionen Euro begrenzt.

Nach einem ersten Förderaufruf 2023 will das BMDV mit dem neuen Förderaufruf erneut die Unternehmen bei der Elektrifizierung ihrer Flotten unterstützen. "Mit dem Fokus auf Ladeinfrastruktur für Fahrzeuge mit besonders hoher Laufleistung generiert das Förderprogramm zudem einen wesentlichen Beitrag zur Transformation des Verkehrssektors", heißt es da.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind laut dem Projektträger Jülich Ausgaben für die Anschaffung und Installation

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  • ausschließlich nicht öffentlich zugänglicher, fabrikneuer Schnellladepunkte
  • inklusive des dafür notwendigen Netzanschlusses
  • auf den ausschließlich betrieblich selbst genutzten Flächen innerhalb Deutschlands. 
  • Die Schnellladepunkte müssen eine Nennladeleistung von mindestens 50kW und mehr besitzen.
  • Das Laden mit Gleichstrom (DC) ist Voraussetzung

Wie viel Fördermittel gibt es?

Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung. Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von 40 Prozent möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von 20 Prozent. Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000 Euro, bei Großunternehmen 7.000 Euro. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000 Euro und Großunternehmen 15.000 Euro. Wichtig: Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des Antrages erfolgen.

Quelle: ZDH

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Text: / handwerksblatt.de

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