Falsche Meister sind aufgeflogen
Fälschung ist kein Kavaliersdelikt. Die Handwerkskammer des Saarlandes hat bei der Verfolgung gefälschter Meister- und Gesellenbriefen die Staatsanwaltschaft konsequent unterstützt. In allen Fällen wurden die Täter verurteilt.
Zu Recht, denn die Fälschung von Meister- und Gesellenbriefen bzw. Meister- und Gesellenprüfungszeugnissen ist Urkundenfälschung und kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geldstrafe gibt’s dafür auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Neben der Urkundenfälschung kann es sich strafrechtlich auch um Betrug handeln.
Den gleichen Straftatbestand erfüllt auch der, der rechtmäßig erworbene Meister- oder Gesellenbriefe bzw. Meister- oder Gesellenprüfungszeugnisse verfälscht bzw. manipuliert. Wer seine Abschlussnoten "frisiert", kann nicht davon ausgehen, dass dies als Bagatelle angesehen wird.
Harte Strafen und hohe Kosten: Fälschung zahlt sich nicht aus
Bei der strafrechtlichen Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wurden auch Zwangsmaßnahmen wie beispielsweise Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Rechnern, Datenträgern und Unterlagen eingesetzt. Neben der strafrechtlichen Verurteilung hat der Täter in derartigen Fällen auch noch die hohen Verfahrenskosten zu tragen.
Darüber hinaus können auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche entstehen, da bei Bewerbungsverfahren um einen Arbeitsplatz derartige Manipulationen an bestehenden Zeugnissen oder die Vorlage gefälschter Zeugnisse zu unberechtigten Einstellungen führen können. Der Schaden ist für die betroffenen Unternehmen oft hoch und wird entsprechend streng geahndet.
Die Handwerkskammer des Saarlandes sichert bei Hinweisen auf Fälschungen entsprechender Urkunden absolute Anonymität der eingehenden Anzeigen zu.
Weitere Informationen:
Justitiar der HWK
Claus Ochner
Tel.: (0681) 580 917 1
Fax: (0681) 580 922 217 1
E-Mail: c.ochner@hwk-saarland.de
Text:
Wolfgang Weitzdörfer /
handwerksblatt.de
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