EU will den Markt für Bauprodukte neu regeln
Die EU-Kommission hat Vorschläge für die Änderung der Bauprodukteverordnung gemacht. Das Handwerk begrüßt dies, fordert aber vereinfachte Verfahren für Kleinstunternehmen und mehr Beteiligung bei der Normung.
Am 30. März 2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Bauprodukteverordnung (BauPVO) gemacht. Bauen soll umweltfreundlicher werden, indem zum Beispiel recycelte oder biologisch abbaubare Produkte bevorzugt werden sollen. Außerdem soll die neue Verordnung den freien Verkehr von Bauprodukten im EU-Binnenmarkt fördern und Handelshemmnisse abbauen. Zu diesem Zweck legt sie einheitliche Rechtsvorschriften für den Handel mit Baustoffen in der EU fest. Der Entwurf sieht auch vor, dass Verbraucher und Unternehmen sich durch digitale Produktpässe und eine entsprechende Datenbank besser informieren können.
Das Handwerk sieht das grundsätzliche Ziel der Kommission positiv. Sie schaffe einen Rahmen für eine gemeinsame technische Fachsprache für Bauprodukte sowie Bedingungen für den Zugang zur CE-Kennzeichnung. Allerdings müsse die Kommission bei der Überarbeitung im Blick behalten, dass Handwerksbetriebe als Hersteller im Binnenmarkt in der Regel lokal agierten.
Handwerk fordert praxisnahe Änderungen
Karl-Sebastian Schulte, Geschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) erklärte dazu: "Verständliche und praxisnahe Änderungen zum Beispiel hinsichtlich der CE-Kennzeichnung sind für das Handwerk daher wichtig. Für Kleinstunternehmen und die individuelle Fertigung von Bauprodukten muss es vereinfachte Verfahren geben. Für kleine und mittlere Unternehmen spielen Normen eine wichtige Rolle in der täglichen Praxis. Umso wichtiger ist es, dass die Normung wieder verstärkt lösungsorientierte Ansätze berücksichtigt."
Der Rückstau bei den harmonisierten Normen im Bauproduktebereich müsse aufgelöst werden, hier brauchten die Betriebe dringend zeitnahe und aktuelle Vorgaben. Außerdem müsse in den zuständigen Stellen, die im Auftrag der Mitgliedstaaten darüber entscheiden, ob ein Bauprodukt der angegeben Leistung entspricht, ein besseres Verständnis für die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Betriebe (KMU) gewährleistet sein – auch vor dem Hintergrund, dass die weitaus meisten Unternehmen in Deutschland und Europa KMU seien. Handwerksbetriebe bildeten den Kern dieses Mittelstandes.
"Für das Handwerk ist außerdem der Grundsatz entscheidend, dass die Normung weiter in der Selbstverwaltung der Wirtschaft verbleibt. KMU müssen hier beteiligt werden", fordert Schulte.
Ü-Zeichen ist weggefallen
Hintergrund ist unter anderem ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-100/13), der 2014 entschieden hat, dass Deutschland jenseits der CE-Normen keine zusätzlichen Anforderungen an Bauprodukte stellen darf. Das führte zu einem Wegfall des bewährten Ü-Zeichens für viele Baustoffe. Die Baubranche in Deutschland stand damit vor der Frage, wie man nachweist, dass die Produkte die deutschen bauordnungsrechtlichen Anforderungen an das Bauwerk erfüllen.
Baugewerbe fordert Rechtssicherheit und Praxistauglichkeit
"Unsere Betriebe brauchen praxistaugliche Vorgaben, die zeitnah den Stand der Technik widerspiegeln. Das gilt auch für die Überarbeitung der Bauproduktenverordnung. Die darin enthaltenen Änderungen müssen verständlich sein und der nationalen Bauwerkssicherheit Genüge tun", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, zu dem Entwurf der geänderten Bauproduktenverordnung. "Die noch zu beschließenden, detaillierten Rahmenbedingungen für digitale Produktpässe dürfen sich aber nicht zu einem bürokratischen Monster entwickeln," fordert er.
Für die deutsche Bauwirtschaft sei eine neue Regelung wichtig, um Regelungslücken schneller zu schließen. Verbesserte Verfahren (sog. "Fall-Back"-Lösung) sollten dafür sorgen, dass harmonisierte Normen für Bauprodukte künftig schneller angenommen oder Regelungslücken geschlossen werden. Zu begrüßen sei eine Ermächtigung der Mitgliedstaaten, wiederverwendete Bauprodukte oder Teile von Bauprodukten unter bestimmten Voraussetzungen von der Bauproduktenverordnung auszunehmen.
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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