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HWK Koblenz | Dezember 2024
Die meisten "Landesbesten" kommen von der HwK Koblenz
Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt zeichnete jahrgangsbeste Absolventen von Meister- und Fortbildungsprüfungen aus.
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Oktober 2015
Nicht nur Geheimdienste sammeln Handydaten, sondern zum Beispiel auch ganz gewöhnliche Apps. Wer sein Handy beruflich nutzt, sollte sich mit der entsprechenden Software absichern.
Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin. Die NSA-Affäre um die Gespräche von Bundeskanzlerin Angela Merkel macht deutlich: Nahezu jedes Handy lässt sich abhören. Doch nicht nur Geheimdienste bedrohen die Datensicherheit auf Smartphones.
Moderne Smartphones stellen ein großes Risiko für die Datensicherheit dar – nicht nur für Spitzenpolitiker. Auch die Daten gewöhnlicher Bürger auf mobilen Geräten sind vielfältig bedroht. "Große Vorsicht ist geboten, wenn ich mit dem Smartphone öffentliche Netze, zum Beispiel das WLAN in einem Café, benutze oder mich bei anderen Hotspots anmelde", sagt Rechtsanwalt Karsten U. Bartels, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie des Deutschen Anwaltvereins. "Hier besteht die Möglichkeit, dass Hacker mein Surfverhalten überwachen und damit auch meine Passwörter erfahren oder andere Daten von meinem Smartphone auslesen."
Doch nicht nur kriminelle Hacker sammeln heimlich private Daten – sondern auch ganz gewöhnliche Apps: Sie sammeln und verschicken Daten, die für den Betrieb der App eigentlich nicht erforderlich sind. Oder sie versenden Daten im Hintergrund, ohne dass der Nutzer hierüber informiert wird. Problematisch ist es auch, wenn die App Daten unverschlüsselt oder nicht anonymisiert versendet.
"Dabei wird häufig übersehen, dass sich auf einem Smartphone viele Daten auch von anderen Personen befinden", sagt IT Rechtsexperte Bartels. Vor allem, wer sein Handy beruflich nutzt, müsse genau wissen, wie eine App mit personenbezogenen Daten umgeht. Denn Unternehmen seien gesetzlich – oder auch vertraglich – zu Datenschutz und IT-Sicherheit verpflichtet. Wenn unklar sei, welche Daten verwendet werden, sollte die App auf einem Diensthandy nicht benutzt werden.
Wer privat nicht auf Apps verzichten möchte, kann den Datenschutz mit ganz einfachen Mitteln verbessern – schon beim Kauf der Programme. So lassen sich beispielsweise für Handys mit Android-Betriebssystem im Google Play Store verschiedene Filter einsetzen. Apps mit zu weitgehenden Berechtigungen lassen sich dann nicht mehr herunterladen. Für bereits installierte Apps können die Berechtigungen der Apps auf dem Android-Smartphone überprüft werden.
Auch iPhone-Nutzer können den Datenschutz verbessern: Apple bietet die Möglichkeit, verschiedene Funktionen des iPhones abzustellen, um den Umfang der Datenverwendung deutlich einzuschränken. Davon sollte man Gebrauch machen, rät die Deutsche Anwaltauskunft. Das gilt insbesondere für Ortungsdienste oder ungenutzte Bluetooth-Verbindungen.
Vereinzelt gibt es inzwischen übrigens auch Gütesiegel für Apps. "Über den Gütesiegel-Anbieter und die Prüfkriterien können sich die Nutzer vorab informieren. Außerdem kann man über externe Webseiten, etwa von Zeitschriften oder Testportalen, Informationen über die Apps und deren Anbieter einholen", empfiehlt IT-Rechtsexperte Karsten U. Bartels.
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