Betriebspraktika für Flüchtlinge
Das Bundeskabinett hat eine Änderung der Beschäftigungsverordnung beschlossen, mit der junge Asylsuchende und Geduldete, die gute Bleibeperspektiven haben, der Zugang zu Praktika erleichtert wird. Das Konzept greift aber viel zu kurz, sagt Ralph Bührig von der Handwerkskammer Potsdam.
Junge Asylsuchende und Geduldete mit guten Bleibeperspektiven sollen künftig einfacher Zugang zu berufsorientierenden und ausbildungs- und studienbegleitenden Praktika erhalten. Mit der Änderung der Beschäftigungsverordnung werden für sie mindestlohnfreie Praktika vom Zustimmungserfordernis der Bundesagentur für Arbeit ausgenommen. Künftig kann also die Arbeitserlaubnis leichter erteilt werden.
Checkliste: Für was gilt die Regelung?
- Pflichtpraktika
- Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten, die zur Orientierung für die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums dienen
- ausbildungs- und studienbegleitenden Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten
- Einstiegsqualifizierungen oder Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung
Checkliste: Künftige Änderungen und Erleichterungen
- Ermöglichung der Duldung für eine Ausbildung und Verlängerung der Duldung um jeweils ein Jahr bis Ausbildungsabschluss (Aufenthalt nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss zur Beschäftigung bereits heute möglich)
- Öffnung ausbildungsbegleitender Hilfen für Geduldete, um Ausbildungsabbrüche zu verhindern
- Zugang zu Berufsausbildungsbeihilfe und Assistierter Ausbildung für Geduldete bereits nach 15 Monaten (statt bisher vier Jahren)
Die Änderung geht zurück auf Vereinbarungen, die in Bund-Länder-Gesprächen im Juni getroffen wurden. Sie ist Teil einer ganzen Reihe von Neuregelungen, mit denen seit dem vergangenen Jahr und in naher Zukunft der Arbeitsmarktzugang und damit die gesellschaftliche Integration von Flüchtlingen vereinfacht und verbessert werden.
Arbeitsministerin Andrea Nahles: "Flüchtlinge kommen aktuell in großer Zahl nach Deutschland. Es ist unsere humanitäre Pflicht und es liegt in unserem gemeinsamen Interesse, diesen Menschen Anschluss an unsere Gesellschaft und in unserer Gesellschaft zu ermöglichen", erklärt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Arbeit sei dabei einer der zentralen Schlüssel, und deshalb gibt es auch und gerade in der Arbeitsmarktpolitik dringenden Handlungsbedarf. "Wir gehen heute einen kleinen, aber wichtigen Schritt weiter, indem wir jungen Flüchtlingen den schnellen Weg in ein Praktikum ermöglichen."
Das Handwerk wünscht sich mehr
Die Handwerkskammer Potsdam begrüßt die Neuerungen in der Flüchtlingspolitik, Betriebspraktika für Flüchtlinge zu ermöglichen. Das Konzept greift allerdings viel zu kurz, sagt Ralph Bührig, Hauptgeschäftsführer der Kammer. "Die Gesellschaft muss sich für die vielen jungen Menschen einsetzen, die durch Krieg und Vertreibung zu uns kommen. Das Handwerk ist bereit dazu. Die Betriebe brauchen jedoch einen belastbaren Rechtsrahmen, denn eine Zusammenarbeit bedeutet für sie auch eine Rechnung mit vielen Unbekannten."
Grundlegende Voraussetzung dafür sei, dass kein junger Flüchtling während einer dreijährigen Ausbildungszeit ausgewiesen wird – und möglichst auch weitere zwei Jahre in Deutschland arbeiten kann. Für die Integration in Arbeit und Ausbildung sei zudem ein Mindestmaß an deutschen Sprachkenntnissen erforderlich. "Hier passiert viel zu wenig!"
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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