Besserer Schutz vor Schlüsseldienst-Abzocke
Der Bundesrat will Verbraucher besser vor unseriösen Schlüsseldiensten schützen und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Anbieter sollen verpflichtet werden, ihre Preise transparent zu machen.
Schlüsseldienste öffnen in Notfällen Haustüren, tauschen Schlösser aus und helfen damit den Bewohnern, in ihre vier Wände zurückzukehren. Aber es gibt eine Menge schwarzer Schafe unter ihnen: Bei Verbraucherzentralen gehen seit Jahren zunehmende Beschwerden über Wucherpreise von Anbietern ein, die eine Notlage der Betroffenen ausnutzen. Unseriöse Firmen verlangen mitunter drei- bis vierstellige Beträge, nachdem sie die Tür aufgesperrt haben.
Daher sollen Schlüsseldienste künftig verpflichtet werden, ihre Preisverzeichnisse bei der Aufsichtsbehörde zu hinterlegen und regelmäßig zu aktualisieren sowie ihre Angaben im Internet zu veröffentlichen. Am 18. September hat der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Ziel ist es, die Preistransparenz für Verbraucher zu erhöhen.
Derzeitiges Preisordnungsrecht bietet nicht genug Schutz
Nach aktueller Rechtslage gibt es bereits Regelungen zur Veröffentlichung von Tarifen, ohne dabei die Preise selbst festzulegen – das sogenannte Preisordnungsrecht. Da diese Regelung jedoch nicht ausreichend Schutz biete, fordert der Bundesrat eine Änderungen der Verordnung.
Der Gesetzentwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nimmt und beide Dokumente dann dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Feste Fristvorgaben, wann sie sich damit beschäftigt, gibt es nicht.
Preistransparenz für Schlüsseldienste> Hier finden Sie den Antrag und den Gesetzentwurf im Wortlaut
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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