Vorsicht, Abzocke: Betrugs-Anrufe sind nicht von Google!
Die Handwerkskammer Konstanz warnt vor einer Falle, mit der Betrüger sich am Telefon als "Google" melden und so Handwerker um ihr Geld bringen wollen.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Vorsicht, Adressbuch-Abzocke!
Kriminelle versuchen derzeit am Telefon mit Handwerkern Verträge abzuschließen und so hohe Geldsummen zu erschleichen, warnt die Handwerkskammer Konstanz. Oft geben sie sich als Mitarbeiter von Google aus. Wie die Betreiber der Telefonfallen, vorgehen und was dagegen getan werden kann, lesen Sie hier.
Die Handwerkskammer Konstanz hat in den letzten Monaten vermehrt Beschwerden über die Geschäftspraktiken der P.U.R. GmbH aus Emmerich und der Blue GmbH aus Kleve erhalten. Beide Unternehmen werden beim Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität als so genannte "Telefonfallen" geführt.
So gehen die Betrüger vor
Die Anrufer geben sich als Mitarbeiter eines bekannten Unternehmens aus – zumeist Google – und behaupten, es gehe um einen bereits bestehenden Vertrag. Dann behaupten sie, der Geschäftsaccount des Angerufenen laufe aus, wenn er diesen Vertrag nicht verlängere.
Im Laufe des Telefonats fragt der Anrufer dann, ob das er Gespräch aufzeichnen dürfe. Wer dieser Frage zustimmt, bekommt in raschem Tempo Vertragsbedingungen vorgelesen, denen man mit "Ja" zustimmen muss. Diese Aufzeichnung nutzen die mutmaßlichen Betrüger, um einen Vertragsabschluss zu behaupten und den Betrogenen dann hohe Rechnungen zu stellen. Die Aufnahme kann auch vor Gericht als Vertragsnachweis geltend gemacht werden.
Was steckt dahinter?
Bei der P.U.R. GmbH geht es um einen Firmeneintrag auf der Website www.fa-24.com, der für 36 Monate 3.570 Euro kostet.
Die Blue GmbH wirbt mit einem "Google Premium Vertrag", der Google Ads oder das Google Unternehmensprofil optimieren soll. Alle versprochenen Leistungen werden nicht genau definiert. Im Anschluss an das Telefongespräch wird eine Rechnung in Höhe von über 2.200 Euro gestellt.
So kann man sich schützen
Experten raten dringend, am Telefon keine Verträge abzuschließen! Wer dennoch in ein Gespräch verwickelt wurde, sollte einer Aufzeichnung nicht zustimmen! Kommt einem das Gespräch verdächtig vor, sollte man es sofort beenden.
Was tun, wenn man schon in die Falle getappt ist?
Leider gibt es bei betrügerischen Vertragsabschlüssen dieser Art kein Widerrufsrecht. Zur Sicherheit sollte man aufschreiben, was man gesagt hat. Hilfreich ist es auch, wenn es Zeugen des Telefonats gibt. Wer einen solchen Anruf erhält, der sollte die Anrufer bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen.
Mitgliedsbetriebe können sich für eine kostenlose Erstberatung mit Faktencheck bei der Handwerkskammer Konstanz melden und erhalten hier auch eine Musteranfechtungserklärung.
Auf der Website der Handwerkskammer Konstanz kann man Muster der betrügerischen Rechnungen anschauen.
TelefonfallenWie das Ja-Wort zum Anzeigenvertrag wird > Hier mehr lesen!Die Berater in den Handwerkskammern helfen Ihnen bei Rechtsfragen gerne weiter!
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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