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HWK des Saarlandes | November 2024
Wirtschaftspolitik neu ausrichten
Die Handwerkskammer des Saarlandes wünscht sich von der Landespolitik konkrete Maßnahmen, die den Mittelstand und das Handwerk entlasten.
"Der Bürokratieaufwand im betrieblichen Alltag ist bereits seit langem keine schlichte Lästigkeit, sondern ein Belastungsfaktor für die Zukunftsfestigkeit des Handwerks", sagt der ZDH. (Foto: © Andrea de Martin/123RF.com)
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Der ZDH hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV vorgelegt. Das Gesetz bringe keine spürbare Entlastung für die Betriebe. Deswegen schlägt der Verband zehn zusätzliche Maßnahmen vor.
Handwerksbetriebe werden von der schieren Masse an Nachweis-, Berichts- und Dokumentationspflichten erdrückt, sagt der ZDH. Das Ausmaß allein gesetzlich veranlasster Belastungen für Handwerksunternehmer habe ein mehr als kritisches Niveau erreicht. Um die Last für die Betriebe spürbar zu verringern, reiche das jetzt geplante Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) nicht aus. "Neben dem spürbaren Abbau von Bürokratie und einem echten Digitalisierungsschub in der Verwaltung braucht es vor allem mutigere Maßnahmen, um neue Bürokratie langfristig und nachhaltig einzudämmen", sagt Holger Schwannecke.
Das Handwerk zeige mit "praxistauglichen Vorschlägen", wie neue Bürokratie vermieden werden kann, so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Zehn solcher Vorschläge sind Teil der Stellungnahme des ZDH zum Entwurf für das BEG IV. "Der Bürokratieaufwand im betrieblichen Alltag ist bereits seit langem keine schlichte Lästigkeit, sondern ein Belastungsfaktor für die Zukunftsfestigkeit des Handwerks und des wirtschaftlichen Mittelstands insgesamt", heißt es in der Stellungnahme.
Stellungnahme und VorschlägeHier finden Sie die Stellungnahme des ZDH.
Hier finden Sie die zehn Entlastungsvorschläge.Die Stoßrichtung des geplanten Gesetzes sei richtig, er werde dem Entlastungsbedürfnis von Handwerksbetrieben aber nicht gerecht und schöpfe die Entlastungsmöglichkeiten des Gesetzgebers nicht aus. Sollte das Gesetz so umgesetzt werden, erwartet der ZDH keine spürbare Entlastung für die Betriebe. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb der Entwurf nur einen "marginalen Bruchteil" der über 200 im Rahmen der Verbändeumfrage eingereichten und vom Statistischen Bundesamt als umsetzbar bewerteten Vorschläge berücksichtigt.
Der ZDH fordert, das durch das Bundesamt identifizierte Entlastungspotential voll auszuschöpfen. Die Handwerker sähen sich nicht mit wenigen großen Belastungsfaktoren konfrontiert, sondern mit einer "kaum überschaubare Summe an Vorschriften und Anforderungen". Die betrieblichen und personellen Strukturen im Handwerk ließen eine Erfüllung aller Regelungen faktisch nicht mehr zu. Mit dem BEG müsse die Politik die Chance nutzen, ein klares Signal an die Handwerker zu senden und zu einer wirksamen Entlastung zu kommen.
Das BEG IV müsse umfassend angereichert werden. So sind zumindest sämtliche als umsetzbar bewerteten Vorschläge der Verbändeabfrage aufzugreifen sowie die weiteren Maßnahmen des Vorschlagskatalogs des Handwerks zu ergänzen. Außerdem müssten Ent- und Neubelastung wieder in das richtige Verhältnis gebracht werden. "Die überfällige Umsetzung des von der Bundesregierung beschlossenen Belastungsmoratoriums gehört als Sofortmaßnahme genauso dazu wie eine systematisch-konsequente Vermeidung neuer, unverhältnismäßiger Bürokratie."
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