Abmahnung, DSGVO

Die Bundesregierung soll den missbräuchliche Abmahner zurückpfeifen, verlangen Bundestagsabgeordnete aus drei Fraktionen. (Foto: © decisiveimages/123RF.com)

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Politiker wollen Abmahnindustrie stoppen

Die Große Koalition fordert von der Justizministerin Nachbesserungen beim neuen Datenschutzrecht. So will man vor allem Abmahnungen bei Verstößen gegen die DSGVO verhindern.

Politiker der CDU und SPD fordern die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag auf, gegen Abmahnmissbrauch tätig zu werden. Mit dem Antrag wollen sie ein Signal an all jene senden, die jetzt wegen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) planen, Abmahnungen zu stellen, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, im Handelsblatt. Das solle künftig "wirksam unterbunden“ werden. 

Auch die FDP-Bundestagfraktion ist dieser Ansicht. "Die Abmahnindustrie muss endlich in die Schranken verwiesen werden“, erklärten die Abgeordneten Manfred Todtenhausen und Thomas L. Kemmerich. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beim Datenschutz müsse eingehalten werden. Für sie muss eine Gesetzesänderung so schnell wie möglich wirken, um die große Unsicherheit unter den vielen Betrieben aus Handwerk und Mittelstand zu beenden und für rechtliche Klarheit zu sorgen.

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Bedürfnisse der kleinen und mittelständischen Unternehmen mehr beachten

Konkret geht es darum, dass durch Veränderungen des neuen Datenschutzrechts stärker auf die Bedürfnisse der kleinen und mittelständischen Unternehmen eingegangen wird. Die Politiker fordern Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) auf, Abmahnungen durch Konkurrenten wegen Datenschutz-Verstößen "gesetzlich eindeutig" für unzulässig zu erklären. Außerdem sollen über die neue DSGVO hinausgehende, zusätzliche Auflagen für deutsche Unternehmen wieder abgeschafft werden. Laut einer Blitzumfrage des Bundesverbandes Mittelständische Wirtschaft (BVMW) haben 73 Prozent der befragten Unternehmen wegen der DSGVO ihre digitalen Aktivitäten eingeschränkt.

Auch das Handwerk verlangt Schutz für seine Betriebe. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, fordert zeitnahe Maßnahmen vom Gesetzgeber: "Formale Kleinigkeiten dürfen jetzt nicht zur bitteren Kostenfalle werden." Notwendig sei eine generelle und umfassende Lösung zum Thema Abmahnungen.

Hintergrund: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen werden oft nur deshalb verschickt, weil sie dem Versender die Einnahmen aus Kostenerstattung und Vertragsstrafe bringen. Dieser Anreiz soll nach dem Vorschlag der Unionsfraktion beseitigt werden, indem der Kostenersatz vorläufig ausgeschlossen wird. In Österreich gibt es eine ähnliche Regelung, die in der aktuellen Diskussion vielfach als Beispiel dient.

Text: / handwerksblatt.de

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