DSGVO, Klingleschild, Namen, Datenschutz

"Er gehört zu mir, wie mein Name an der Tür", sang Marianne Rosenberg. Und so bleibt es auch. (Foto: © Andreas Buck)

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Klingelschilder sind kein Fall für den Datenschutz

Namen auf Türschildern oder Briefkästen müssen nicht aus Datenschutzgründen entfernt werden. Das hat die EU-Kommission klar gestellt. Die DSGVO ist hier nicht anwendbar.

Mehrere Medien in Deutschland und Österreich behaupteten, dass Klingelschilder gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstießen. Das sei schlicht und einfach falsch, erklärt die EU-Kommission. Sie empfiehlt, sich bei Zweifeln zur Umsetzung der neuen Datenschutzregeln an die jeweils zuständige nationale Datenschutzbehörde zu wenden. Hier würden Ratschläge gegeben, um Fehlinterpretationen der Regeln zu vermeiden. Auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, stellte klar, dass Klingelschilder nicht in den Anwendungsbereich der DSGVO fielen.

Handwerker müssen also nicht befürchten, demnächst etwa für Reparaturen in einer Wohnung bei "Nummer 5" klingen zu müssen, sondern können weiterhin bei Struwes um Einlass bitten.

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Text: / handwerksblatt.de