Handwerk fordert: Datenschutzregeln lockern!
Auch kleine Betriebe sind nach den neuen Regeln verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Das Handwerk sieht darin eine überzogene Anforderung des deutschen Gesetzgebers.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Das aktuelle Datenschutzrecht
Deutschland ist beim Thema Datenschutzbeauftragter gründlicher, als die EU es verlangt: Als einziger Mitgliedstaat der EU geht es über die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hinaus. Das Handwerk kritisiert dies als unnötig.
"Nach Auffassung einiger Landesaufsichtsbehörden für den Datenschutz müssen auch solche Betriebe einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn in dem Betrieb mindestens zehn Personen Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte regelmäßig nutzen. Das ist jedoch selbst bei kleinen Betrieben im Handwerk der Normalfall", heißt es in einer Mitteilung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). "Außendienstmitarbeiter erhalten die Adressdaten der Kunden auf ihr Smartphone, Dachdecker setzen Drohnen zur Prüfung der Dachgegebenheiten ein, Bauhandwerker fertigen Fotos von zu reparierenden Stellen an und Orthopädietechniker scannen die Fußstellung zur Anfertigung passgenauer Hilfsmittel."
Regelung ist überflüssig
Folge dieser Auslegung sei, dass auch solche Betriebe einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssten, bei denen er keine praktische Hilfe biete, sondern ausschließlich eine bürokratische und finanzielle Belastung darstelle. "Für einen effektiven Datenschutz kommt es nicht darauf an, wie viele Personen mit digitalen Hilfsmitteln arbeiten, sondern, ob ihre Kerntätigkeit darin besteht,
Daten von Personen zu verarbeiten."
Die entsprechende Regelung im BDSG sollte deshalb ersatzlos gestrichen werden, fordert der ZDH.
Text:
Rainer Fröhlich /
handwerksblatt.de
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