"Was die Betriebe beim Mindestlohn am meisten nervt, ist die umfangreiche Dokumentationspflicht", sagt Manfred Todtenhausen.

"Was die Betriebe beim Mindestlohn am meisten nervt, ist die umfangreiche Dokumentationspflicht", sagt Manfred Todtenhausen. (Foto: © Elnur/123RF.com)

Vorlesen:

FDP-Fraktion will Bürokratie beim Mindestlohn abbauen

Die FDP-Fraktion hat einen Antrag zur Entbürokratisierung der Mindestlohndokumentation in den Bundestag eingebracht. Die Auflagen für Arbeitgeber sollen reduziert werden.

Die Fraktion der FDP will die Mindestlohndokumentation entbürokratisieren und hat dazu einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Federführend bei der Erarbeitung des Antrags waren Manfred Todtenhausen, handwerkspolitischer Sprecher der Fraktion und Elektroinstallateurmeister aus Wuppertal und Thomas L. Kemmerich, Handwerksunternehmer aus Erfurt. "Was die Betriebe beim Mindestlohn am meisten nervt, ist die umfangreiche Dokumentationspflicht", erläutert Manfred Todtenhausen.

"Das gilt gerade für kleine Handwerksbetriebe, denn sie haben keine eigene Personalstelle. Die müssen das dann häufig am Wochenende zusätzlich bearbeiten." Die gefühlte Kriminalisierung und das Misstrauen, das ihnen von staatlicher Seite entgegengebracht werde, sei kontraproduktiv und schrecke viele ab. "Das war schon bei der Vorziehung der Sozialversicherungsbeiträge so, und das ist es hier wieder. Da ist das Ende der Fahnenstange erreicht."

Das könnte Sie auch interessieren:

Zwei Drittel der Betriebe beklagen bürokratische Belastung

Nach Auskunft der Mindestlohnkommission verliefen im Jahr 2017 gut 92 Prozent der Arbeitgeberprüfungen ohne Beanstandungen der Mindestlohnaufzeichnung. Andererseits beklagten aber zwei Drittel der Unternehmen eine erhebliche bürokratische Belastung. Diese bürokratische Belastung müsse gesenkt werden, fordert die FDP. Die Fraktion der Freien Demokraten kritisiert besonders

  • die sehr kurze Frist für die Erstellung der Aufzeichnungen und deren Umfang.
  • dass bei geringfügig Beschäftigten viel mehr Branchen und Betriebe eine Aufzeichnung führen müssen, als bei anderen Teilzeitbeschäftigten sowie
  • den weit vom Mindestlohn entfernte Grenzwert für die Aufzeichnungspflicht, der nicht einmal den Unterschied zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten berücksichtigt.

"Die aktuelle Mindestlohndokumentation schießt weit über das Ziel hinaus", kritisiert Todtenhausen. "Mit unserem Antrag wollen wir die bürokratischen Auflagen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf ein vernünftiges Maß zurückfahren. Und trotzdem wären die Beschäftigten genauso gut vor rechtswidriger Ausbeutung geschützt, wie bisher." Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, der

  • die Pflicht nach genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigten Arbeitnehmer und auf die Erfassung der Dauer der täglichen Arbeitszeit beschränkt,
  • die Aufzeichnungsfrist auf einen Monat verlängert, wobei als Nachweis die monatliche Lohnbescheinigung mit der Gesamtanzahl der geleisteten Arbeitsstunden und dem daraus resultierenden Monatsbruttolohn ausreichend ist
  • den Arbeitnehmern ein dreimonatiges Rügerecht einräumt für den Fall, dass der Arbeitgeber seine Dokumentationspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt.

Außerdem fordert die FDP, den Schwellenwert auf 2.000 Euro brutto abzusenken und diejenigen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer von der Dokumentationspflicht auszunehmen, deren Stundenbruttoentgelt zwei Euro über dem jeweiligen Mindestlohn liegt.

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: