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HWK Koblenz | November 2024
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Eine von der Regierung beauftragte Arbeitsgruppe hat 22 Maßnahmenvorschläge für ein neues Bürokratieentlastungsgesetz vorgelegt. (Foto: © Andrea De Martin/123RF.com)
Vorlesen:
Noch in dieser Legislaturperiode soll ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet werden. Eine Arbeitsgruppe der Bundesregierung hat dafür nun 22 Vorschläge zum Bürokratieabbau vorgelegt.
Die Bundesregierung will den Bürokratieabbau weiter vorantreiben und noch in dieser Legislaturperiode ein weiteres Entlastungsgesetz auf den Weg bringen. Eine von der Regierung beauftragte Arbeitsgruppe hat nun 22 Maßnahmenvorschläge für das neue Gesetz vorgelegt. Es wäre das vierte seiner Art.
Zuletzt hat der Bundestag das Bürokratieentlastungsgesetz III im September 2019 verabschiedet und damit das Handwerk enttäuscht. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) bescheinigte der Bundesregierung "fehlenden Gestaltungswillen und Mut" beim Bürokratieabbau. Die Maßnahmen seien "enttäuschend kleinteilig", eine Entlastung der Handwerksbetriebe nicht absehbar.
Jetzt hofft der ZDH auf ein wirksameres Gesetz und ist vorsichtig optimistisch, dass es diesmal wirklich Entlastungen für Betriebe des Handwerks geben könnte. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe griffen richtige Ansätze auf, so der Verband. Der ZDH hatte seinerseits bereits im November 2020 über 50 Vorschläge zur "Entflechtung des Paragrafendschungels" vorgelegt. Der größte Teil der von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Maßnahmen zielt auf eine Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen ab.
Vorschläge des HandwerksHier finden Sie den Maßnahmenkatalog des Handwerks.Hier geht es zum Beispiel um den elektronischen Austausch der Finanzverwaltung mit Betrieben, die schnellere und einfachere Statusfeststellungsverfahren für Selbstständige oder Erleichterung für junge Unternehmen im Vergabeverfahren und die Verbesserung des Regulierungsrahmens für Unternehmensübergaben.
Die Arbeitsgruppe greift in ihren Plänen auch einige Vorschläge des Handwerks auf. Dazu gehören verbindliche Auskünfte des Finanzamts zu steuerlichen Sachverhalten innerhalb von drei Monaten oder die stärkere Nutzung kooperativer Betriebsprüfungen, die schnell und mit kleinstmöglichem Aufwand für alle Beteiligten erfolgen sollen.
Ebenfalls im Maßnahmenkatalog des Handwerks zu finden sind die Vorschläge der Arbeitsgruppe zu erleichterten Abfragen inländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und die Reduzierung von Doppelprüfungen für Abgasmessgeräte. Daneben gibt es Vorschläge für Maßnahmen zur Verbesserung von Planungs- und Genehmigungsprozessen (fünf Vorschläge) und zur Entlastung von Bürgern (drei Vorschläge).
Der ZDH verbucht die aufgegriffenen Vorschläge des Handwerks, die immer mit Blick auf die betriebliche Praxis entwickelt wurden, als Erfolg der Interessenvertretung gegenüber der Politik. Einige Vorschläge von der Arbeitsgruppe befänden sich bereits in der Umsetzung, andere seien noch wenig konkret. Dies lasse Raum für Präzisierungen. Außerdem hofft der Zentralverband angesichts des begrenzten Umfangs neuer Vorhaben auf weitere Vorschläge zur Bürokratieentlastung. Der Maßnahmenkatalog des Handwerks biete hierfür die entsprechende Grundlage.
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