Reinigung durch Dienstleistungsunternehmen sei bei gleicher Qualität deutlich günstiger als Reinigung durch öffentliche Angestellte, sagt der BIV.

Reinigung durch Dienstleistungsunternehmen sei bei gleicher Qualität deutlich günstiger als Reinigung durch öffentliche Angestellte, sagt der BIV. (Foto: © Jaruek Chairak /123RF.com)

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Reinigung: "Verstaatlichung wäre Verschwendung von Steuergeldern"

Handwerkspolitik

Mit dem Einbruch der Gewerbesteuer in den letzten drei Monaten müsse die Verstaatlichungsdebatte um Reinigungsdienstleistungen in einigen Kommunen beendet werden, fordert das Gebäudereinigerhandwerk.

Der Deutsche Städtetag berichtet von katastrophalen Einbrüchen bei der Gewerbesteuer in den vergangenen drei Monaten. Demnach sei das Gewerbesteueraufkommen in der ersten Hälfte des laufenden Jahres um etwa 28 Prozent gesunken. Für das Gebäudereinigerhandwerk Grund genug, um die Diskussionen um die Verstaatlichung von Reinigungsdienstleistungen zu beenden.

"Angesichts der beispiellosen finanziellen Einbußen sollte die öffentliche Hand die Reinigung durch externe Dienstleister zum Standard zu erklären und jegliche Verstaatlichungsdebatte wie in Berlin und vielen anderen Kommunen Deutschlands sofort beenden", fordert Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV).

Reinigung ist keine hoheitliche Aufgabe

Die öffentliche Hand sollte trotz angespannter Haushaltslage nicht bei Bildung, Infrastruktur, bei Kinder-, Jugend- oder Sozialangeboten sparen. Reinigung an Schulen, in Behörden oder Rathäusern dagegen sei mit Sicherheit keine hoheitliche Aufgabe. Reinigung durch Dienstleistungsunternehmen sei nicht nur flexibler, da Vertragslaufzeiten begrenzt und regelmäßig Neuausschreibungen vorgesehen sind.

"Sie ist bei gleicher Qualität deutlich günstiger als Reinigung durch öffentliche Angestellte. Dabei gelten im Gebäudereiniger-Handwerk attraktive Tarifkonditionen: Die Tariflöhne sind allgemeinverbindlich, die Einstiegslöhne starten 15 Prozent über gesetzlichem Mindestlohn, Fachkräfte steigen mit mindestens 14,10 Euro ein. Dazu regelt ein allgemeinverbindlicher Rahmentarifvertrag Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sowie branchenweit 30 Urlaubstage", so Bungart.

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Verschwendung von Steuergeldern

In dieser Lage sei es Verschwendung von Steuergeldern, wenn Kommunen oder Städte, die durch Corona noch mehr in die roten Zahlen rutschen, ernsthaft erwägen, eine deutlich teurere, unflexiblere und qualitativ nicht bessere staatliche Eigenreinigung aufzubauen.

Quelle: BIV

Text: / handwerksblatt.de

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