Elf Maßnahmen sollen die Energieeffizienz im Gebäudesektor steigern.

Elf Maßnahmen sollen die Energieeffizienz im Gebäudesektor steigern. (Foto: © Slavomir Valigursky/123RF.com)

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Klimaschutz: Sofortprogramm für den Gebäudesektor

Das Bau- und das Wirtschaftsministerium haben neue Klimaschutzmaßnahmen vorgestellt. Damit sollen die zulässigen Jahresemissionsmengen des Gebäudesektors künftig eingehalten werden.

Die Bundesregierung hat ihre Klimaschutzziele im Gebäudesektor verfehlt. Die in diesem Bereich verursachten Emissionen haben im vergangenen Jahr dienach dem Klimaschutzgesetz zulässigen Jahresemissionsmenge überschritten – laut Umweltbundesamt um zwei Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. 2020 waren die Emissionen noch deutlich zurückgegangen, ein Jahr später dann stieg der Schadstoffausstoß wieder um 33 Millionen Tonnen beziehungsweise um 4,5 Prozent.

"Die Sektoren Verkehr und Gebäude liegen über den im Bundesklimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmengen", stellte das Bundesamt Mitte März dieses Jahres fest. Die Regierung reagierte prompt und kündigte ein Sofortprogramm an. Das Bau- und das Wirtschaftsministerium haben das nun für den Gebäudesektor vorgelegt und stellen darin elf Maßnahmen vor, mit denen die Grenzwerte künftig eingehalten werden sollen. Bis 2030 soll Treibhausgasausstoß um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken.

Bis 2045 klimaneutraler Gebäudebestand

Zu den Maßnahmen gehört eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Darin soll festgeschrieben werden, dass ab Anfang 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien (EE) betrieben werden soll. Der Neubaustandard soll ab 2025 an den Effizienzhaus-40-Standard angeglichen werden. Das heißt der Primärenergiebedarf eines solchen Hauses darf bei 40 Prozent eines Neubaus nach GEG liegen. Die Regierung unterstützt den von der EU-Kommission in der Gebäuderichtlinie vorgeschlagenen Mindestenergieeffizienzstandard.

Links- Hier finden Sie das ausführliche Sofortprogramm für den Gebäudesektor.
- Hier lesen Sie mehr zur Gebäuderichtlinie der EU-Kommission.
- Mehr Informationen zur Wärmepumpenoffensive der Budnesregierung.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll neu ausgerichtet werden und die neuen Vorgaben des GEG flankieren. Das übergeordnete Ziel lautet, ab 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand sicherzustellen. Die derzeit existierende Sanierungsdynamik soll aufrechterhalten werden. Bereits gestartet ist Programm zur Förderung der seriellen Sanierung. Es soll weiterlaufen und weiter eine schnelle und hochwertige energetische Sanierung ermöglichen. Mit einer neuen Maßnahme will die Politik die Sanierungsrate bei öffentlichen Gebäuden soll deutlich erhöhen.

Wärmepumpenhochlauf geplant

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze soll Anreize zur Umstellung von überwiegend fossilen Wärmenetzen auf erneuerbare Energien und Abwärme sowie den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75 Prozent an Einspeisung aus erneuerbarer Wärme und Abwärme setzen. Auch Einzelmaßnahmen sollen gefördert werden. Außerdem plant die Regierung einen Wärmepumpenhochlauf und ein entsprechendes Aufbauprogramm mit drei Komponenten:

  1. Weiterbildungen zur Planung und zum Einbau von Wärmepumpen in Wohngebäuden,
  2. Schulungen im Bereich natürliche Kältemittel für Wärmepumpen zur Sachkundezertifizierung;
  3. Schulungen speziell für den Wärmepumpeneinbau im Bestand mit Blick auf Niedertemperaturfähigkeit und unter Berücksichtigung der Peripherie inklusive qualitativer Beurteilung der Heizverteilung, Heizkörper und Heizlastberechnung.

Bestehende Heizungssysteme sollen optimiert werden. Dazu diskutiert die Regierung verschiedene Umsetzungsoptionen "jenseits von Förderung". Das Energieeffizienzgesetz soll hierfür einen sektorübergreifenden rechtlichen Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz schaffen.Gleichzeitig soll es europäische Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Die daraus resultierenden Maßnahmen werden unter anderem zu erheblichen Treibhausgasminderungen im Gebäudesektor führen, verspricht die Regierung.

Realismus bewahren

Bis zum Jahr 2026 würden die Jahresemissionsmengen zwar auch mit den neuen Maßnahmen nicht eingehalten, aber eine Übererfüllung ab 2028 bis 2030 soll zur Einhaltung der zulässigen Emissionsmenge für den Gesamtzeitraum führen. Das Programm geht an Expertenrat für Klimafragen zur Stellungnahme. Danach will die Bundesregierung über die Maßnahmen schnellstmöglich beschließen.

Andreas Ehlert Foto: © Ingo LammertAndreas Ehlert Foto: © Ingo Lammert

Es sei richtig, dass zusätzliche Mittel für energetische Sanierung im Bestand und für Neubau bereitgestellt werden, erklärt Andreas Ehlert. "Aber wir müssen realistische Erwartungen haben. Nach wie vor hapert es enorm bei der industriellen Zulieferung. Die Lieferketten sind beschädigt", so der Präsident von Handwerk.NRW. Es isei gut, dass es kein Totalverbot für den Energieträger Gas zur Wärmeversorgung geben wird. Technologische Vorgaben dürften nicht dazu führen, dass vernünftige und effiziente Lösungen verhindert werden.

Fachkräftelücke schließen

"Es ist auch richtig, dass von einer Zwangsdurchsetzung von Fernwärme abgerückt wurde. Eine solche Bestimmung verhindert Wettbewerb um die beste Lösung, und damit auch technologische Innovationen für die individuell optimale Wärmeversorgung." Der zentrale Faktor für das Gelingen der Klimawende sei aber das Schließen der Fachkräftelücke im Handwerk. Hier greife das Aufbauprogramm für Wärmepumpen zu kurz. Ehlert: "Dem Fachkräftemangel muss schnell wesentlich tiefergehend abgeholfen werden."

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Text: / handwerksblatt.de