Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung beschlossen
Das Bundeskabinett hat sich auf neue Regeln für die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten geeinigt und dafür Eckpunkte vorgelegt. Demnach soll die Einwanderung für Fachkräfte einfacher werden.
Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier zur Einwanderung von Fachkräften aus dem Ausland verabschiedet. Für sie soll es künftig leichter werden, auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Der wirtschaftliche Wohlstand hänge auch von von der Fachkäftesituation in Deutschland ab, erklärt Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). "Schon heute fehlen vielen Unternehmen und Betrieben Arbeitskräfte, so dass die Fachkräftesicherung für sie zur Existenzfrage geworden ist." Das dürfe nicht dauerhaft zur Wachstumsbremse werden.
Ohne Zuwanderung sei das Problem nicht zu lösen. "Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz sorgen wir deshalb für den nötigen Fortschritt bei der Fachkräftesicherung", so Heil. Mit den Eckpunkten setze die Bundesregierung ein starkes Zeichen für mehr Fachkräfteeinwanderung. "Wir wollen das Einwanderungsrecht deutlich öffnen", erklärt Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). "Und wir wollen die administrativen Verfahren transparenter gestalten, digitalisieren und beschleunigen. Denn klar ist: Wir konkurrieren mit anderen Ländern weltweit um Fachkräfte."
Drei Säulen für die Einwanderung
Die Einwanderung soll in Zukunft auf drei Säulen ruhen: der Fackräfte-, Erfahrungs- und Potenzialsäule. Erstere soll es Menschen aus Drittstaaten mit einem deutschen oder einem in Deutschland anerkannten Abschluss ermöglichen, in allen qualifizierten Beschäftigungen zu arbeiten. Die Blaue Karte EU mit ihren "günstigen Bedingungen" für Familiennachzug, einen unbefristeten Aufenthalt und Jobwechsel sollen künftig mehr Fachkräfte mit Hochschulabschluss erhalten können. Außerdem will die Regierung die Bildungsmigration stärken und die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums in Deutschland attraktiver machen.
Im Rahmen der Erfahrungssäule soll ein ausländischer Berufs- oder Hochschulabschluss und Berufserfahrung in einem nicht reglementiertem Beruf für einen Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit ausreichen. Eine formale Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses soll dafür entfallen. Zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen sieht die Bundesregierung vor, dass eine bestimmte Gehaltsschwelle eingehalten wird oder eine Tarifbindung vorliegt.
Anerkennung auch nach Einreise
Die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses sollen die Fachkräfte künftig auch erst nach der Einreise einleiten dürfen und gleichzeitg schon eine qualifizierte Beschäftigung ausüben. Grundlage soll eine mit dem Arbeitgeber abgeschlossene Anerkennungspartnerschaft sein. Die Potenzialsäule richtet sich an qualifizierte Fachkräfte, die noch keinen Arbeitsvertrag in Deutschland haben. Mit der Chancenkarte, die auf einem Punktesystem basiert, sollen sie einen Aufenthaltstitel für bis zu einem Jahr zur Arbeitssuche erhalten können, der bereits zu Probe- oder Nebenbeschäftigungen berechtigt. Zu den Auswahlkriterien sollen die Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und das Alter gehören.
Es sei aus Sicht des Handwerks gut, dass die Bundesregierung die rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen für die Erwerbsmigration nach Deutschland umfassend weiterentwickelt, kommentiert Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer. "Denn um dauerhaft die Fachkräftebasis für die deutsche Wirtschaft und das Handwerk zu sichern, sind auch unsere Betriebe immer stärker auch auf ausländische Arbeits- und Fachkräfte angewiesen. Die neuen Regelungen werden jedoch nur dann zu mehr Zuwanderung führen, wenn die vielen kleinen und mittleren Betriebe und Unternehmen diese Regelungen in der Praxis auch nutzen."
Komplexität abbauen
Wollseifer warnt vor einer weiteren Erhöhung der Komplexität des Zuwanderungsrechts. Vielmehr müsse sie dringend abgebaut werden: "Es muss alles daran gesetzt werden, das gesamte Zuwanderungsverfahren zu entbürokratisieren und die Verwaltungsverfahren deutlich zu beschleunigen. Hierzu muss die Visumsvergabe deutlich schneller werden und die Ausländerbehörden müssen sich in echte Welcome Center wandeln."
Das Handwerk unterstütze den Ansatz des Drei-Säulen-Modells, den Fokus auf qualifizierte Zuwanderer mit ausländischen Berufsabschlüssen zu richten. Dieser Ansatz dürfe aber nicht diejenigen Zuwanderer ausschließen, die keinen formalen Berufsabschluss erworben haben. Wollseifer: "Die Erfahrungen des Handwerks aus Zuwanderungsprojekten zeigen, dass viele Menschen aus Drittstaaten über ausgeprägte Berufserfahrungen und gute handwerkliche Berufskompetenzen verfügen, obwohl sie keinen anerkennungsfähigen Abschluss haben. Dieses Potenzial muss in die Fachkräftemigration stärker einbezogen werden."
Berufsanerkennungsverfahren auf freiwilliger Basis
Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse dürfe auf keinen Fall zur Pflicht erhoben werden. "Für eine schnelle und dauerhafte Integration in den deutschen Arbeitsmarkt müsse es genügen, Berufsanerkennungsverfahren auf freiwilliger Basis anzubieten und staatlich aktiv zu fördern. Für Zuwandernde mit reiner Berufserfahrung sollte eine gleichwertige Alternative zur Berufsanerkennung in Form einer abschlussbezogenen Validierung von Berufskompetenzen angeboten werden."
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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