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HWK Koblenz | November 2024
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Die Bundesregierung plant den Aufbau eines Schnellladenetzes für Elektrofahrzeuge. (Foto: © Mike Flippo/123RF.com)
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Ein neues Gesetz soll tausend neue Schnellladepunkte entstehen lassen. Damit wird die Ladeinfrastruktur für Elektroautos deutlich verbessert. Die Ausschreibung beginnt im Sommer.
Die Bundesregierung will mit zusätzlichen 1.000 Schnellladehubs das deutsche Ladenetz ausbauen und so die Nachfrage von E-Fahrzeugen auch zu Spitzenzeiten decken. Dafür hat der Bundestag am 21. Mai 2021 das "Gesetz zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge", kurz Schnellladegesetz (SchnellLG), verabschiedet.
In der Gesetzes-Begründung werden auch einige Zahlen genannt: In maximal zehn Minuten muss ein entsprechend leistungsfähiger Schnellladepunkt erreicht werden können. Für den Fernverkehr bedeutet das, dass alle 15 bis 30 Kilometer ein Schnellladestandort entstehen soll. Die Wartezeit zum Start des Ladevorgangs soll maximal fünf Minuten dauern, in Stoßzeiten in den Ferienmonaten sollen auch 15 Minuten Wartezeit zulässig sein.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer erklärte dazu: "Die nächste Schnellladesäule muss in wenigen Minuten erreichbar sein. Deshalb bauen wir bundesweit 1.000 Schnellladehubs bis 2023 auf. Nur mit einer flächendeckenden und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur können wir die Menschen für den Umstieg auf klimafreundliche E-Autos begeistern. Gerade das schnelle Laden mit über 150 Kilowatt ist für eine uneingeschränkte Reichweite von E-Autos entscheidend – ob in der Stadt, auf der Landstraße oder auf der Autobahn ."
In enger Zusammenarbeit mit dem Bundesverkehrsministerium koordiniert und steuert die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW GmbH seit 2020 die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland.
Auf Grundlage des Schnellladegesetzes wird künftig mit einem Ausschreibungsverfahren gearbeitet, um einen effizienten Aufbau des geplanten Schnellladenetzes für den Fern- und Mittelstreckenverkehr zu gewährleisten. Das Konzept der Ausschreibung wird dem deutschen Bundestag in Kürze vorgelegt. Die Ausschreibung soll im Sommer 2021 starten.
Auch der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2021 grünes Licht für das Gesetz gegeben.
Informationen zum Ausschreibungsverfahren:
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