Vereinfachung beim EU-Entsendeverfahren
Das Entsendeverfahren in die Europäische Union ist komplex. Deutschland und andere EU-Mitgliedsstaaten werben daher für eine Vereinfachung.
Die zum Teil sehr unterschiedlichen Ausgestaltungen der entsenderechtlichen Vorgaben in den EU-Mitgliedstaaten stellen Unternehmen und insbesondere Handwerksbetriebe bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung vor große bürokratische Herausforderungen. Daher wirbt Deutschland zusammen mit anderen EU- Mitgliedsstaaten für die Verbesserung und Vereinfachung des Entsendeverfahrens mittels eines EU-weit einheitlichen digitalen Portals für die Entsendemeldung, die sogenannte eDeclaration. Darüber hinaus soll perspektivisch auch die Beantragung der sozialversicherungsrechtlichen A1-Bescheinigung möglich sein. Deutschland, die Tschechische Republik, Litauen, Irland, Polen, Griechenland, Slowenien, Ungarn und Portugal planen nun in einem ersten Schritt die nationale Umsetzung der eDeclaration, bei der das hohe Niveau an sozialer Sicherheit und Arbeitnehmerschutz aufrechterhalten werden soll. Sie werben für weitere Unterstützer, da die Anwendung freiwillig ist.
Hintergrund Hintergrund Weitere Informationen bei der Außenwirtschaftsberaterin der Handwerkskammer des Saarlandes, Sabrina Rüther.
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Text:
HWK des Saarlandes /
handwerksblatt.de
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