"Praxishilfe Kassenführung" für Handwerksbetriebe
Auch im Jahr 2024 bleibt eine ordnungsgemäße Kassenführung für bargeldintensive Betriebe auch im Handwerk von entscheidender Bedeutung.
"Bei unzureichender Dokumentation drohen bei Kassennachschauen oder Außenprüfungen erhebliche Steuernachzahlungen", betont Darius Nadery, Fachbereichsleiter Unternehmensberatung bei der Handwerkskammer des Saarlandes. Als bargeldintensive Betriebe gelten im Handwerk beispielsweise Bäckereien, Metzgereien, Friseure, Konditoren und Textilreiniger. Für sie ist eine ordnungsgemäße Kassenführung besonders wichtig und wird von der Finanzverwaltung schwerpunktmäßig geprüft. Die Erfüllung der vielfältigen Anforderungen an die Kassenführung stellt viele Betriebe vor große Herausforderungen.
Um die betroffenen Handwerksbetriebe bei dieser Aufgabe zu unterstützen, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) die "Praxishilfe Kassenführung - Handreichung für bargeldintensive Handwerksbetriebe" erstellt. Diese bietet praktische Unterstützung bei der Bewältigung der Aufgaben der Kassenführung. Die aktualisierten Fassungen berücksichtigen unter anderem das sogenannte DAC7-Umsetzungsgesetz, ein EU-Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich der Besteuerung. Ebenso sind die Neuerungen des ab dem 1. Januar 2024 geltenden Anwendungserlasses zu § 146a AO in die Handreichung eingeflossen. "Wir empfehlen Ihnen dringend, sich mit den Inhalten der Handreichung vertraut zu machen und Ihre Kassenführung entsprechend anzupassen, um mögliche Risiken zu minimieren. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung", so Nadery.
Kontakt: HWK-Unternehmensberatung Kontakt Darius Nadery, HWK-Unternehmensberatung, 0681 5809293, d.nadery@hwk-saarland.de
Hintergrund Zur Praxishilfe zum Download geht es hier entlang.
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Text:
HWK des Saarlandes /
handwerksblatt.de
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