Förderung: Schnellladepunkte in Unternehmen
Seit Anfang Juni können Handwerksbetriebe Förderanträge für die Anschaffung und Installation neuer Schnellladesäulen auf dem eigenen Betriebsgelände stellen.
Die Ladestationen dürfen nicht öffentlich zugänglich sein, müssen über eine Mindestladeleistung von 50 kW verfügen und mit Gleichstrom (DC) laden. Der für den Ladevorgang benötigte Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem "Windhundeprinzip": Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und nur so lange bewilligt, bis das Budget von 150 Millionen Euro ausgeschöpft ist. Förderfähig sind auch der Netzanschluss und die Installation auf unternehmenseigenen Flächen in Deutschland sowie ein Lastmanagementsystem zur Steuerung, nicht jedoch Planungsleistungen durch Dritte. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung mit einem Höchstbetrag. Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung mit Maximalbetrag gewährt. Dabei hängt die Förderhöhe von der Größe des Unternehmens und der Nennleistung der Ladepunkte ab. Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen. Die Beschaffung und Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen.
Hintergrund und KontaktHintergrund Hier gibt es weitere Informationen zu den Förderanträgen.
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Kontakt Roland Böcker, Tel.: 0681-5809-210, E-Mail: r.boecker@hwk-saarland.de
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Text:
HWK des Saarlandes /
handwerksblatt.de
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