Effiziente Prozesse schaffen Struktur und Ordnung
Vor, während und nach einer Pandemie steht Vorbeugung immer an erster Stelle. Das gilt natürlich umso mehr in Zeiten des Corona-Virus.
Die Bedeutung hygienischer Maßnahmen kann gar nicht hoch genug gehängt werden, um richtig vorzubeugen. Die Handwerkskammer Münster empfiehlt bestimmte Schritte, damit in Handwerksbetrieben bei hoher infektionsbedingter Gefährdungen die Gesundheit von Beschäftigten und Arbeitgebern nicht unnötig belastet wird. "Arbeitgeber haben die Verpflichtung, sich mit Gefährdungen und Belastungen im Betrieb zu befassen", betont der Gesundheitsschutzberater der Handwerkskammer Münster, Thomas Melchert. Sie müssten diese erfassen und anschließend beurteilen. Daraus seien Maßnahmen abzuleiten, um Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß von gesundheitlichen Gefährdungen und Belastungen zu minimieren. "Oft bleibt trotzdem noch ein Restrisiko, das sollte aber möglichst gering sein", so Melchert. Falsche oder schlechte Informationen schürten unnötig Ängste und seien durch gute Kommunikation, nachvollziehbare Erklärungen und die richtigen Maßnahmen zu vermeiden, empfiehlt der Experte.
Im aktuellen Fall einer virusbedingten Pandemie sind das besonders die folgenden Aspekte:
Ein Schaubild erläutert die Symptome und zeigt konkrete Verhaltensweisen bei möglicher Betroffenheit auf.
- Regeln für eine gute Handhygiene und hygienisches Husten/Niesen schaffen die Grundlage für ein faires Miteinander.
- Abstandsregeln mit anderen Menschen (möglichst im Abstand von mindestens eineinhalb Meter) sorgen für eine weitere Abschwächung der Infektionsgefahr.
- Mit Hilfe einer Unterweisung und unter Beachtung der Verhaltensregeln werden die Beschäftigten geschult. Dabei können die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsmedizin mit einbezogen werden.
- Je nach tatsächlicher individueller Bedeutung sind weitere Schutzmaßnahmen zu diskutieren. Das können Themen wie der Umgang mit Besuchern im Betrieb, Filter in Klimaanlagen und weitere Anforderungen an Desinfektion und Reinigung von Oberflächen in den Betriebsräumen sein.
Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sollten nach einem vorgegebenen Prozessablauf geschehen und sind auch außerhalb von Pandemiezeiten akribisch durchzuführen. Das alles kann helfen, die virusbedingten gesundheitlichen Folgen für die Menschen in den Handwerksbetrieben zu mindern.
Was tun, wenn der Betrieb von der Pandemie betroffen ist?
Foto: © HWK Münster Ein Prozessschaubild verdeutlicht die Prozesse im Unternehmen und erleichtert in dem Moment die Betrachtung möglicher Szenarien je nach Ausfallquote der Belegschaft. Die rechtlichen Verpflichtungen sind sofort zu prüfen und mit hoher Priorität im Maßnahmenplan zu berücksichtigen. Dann sind die wesentlichen Geschäftsprozesse zu bestimmen und abzusichern.
Aspekte, die je nach Einzelfall berücksichtigt werden können:
- Flexibilisierung der Arbeitszeiten (Stundenkonto mit Auf- oder aber auch Abbau von Stunden)
- Vertretungsregelungen und intelligente Schichtmodelle
- Mobiles Arbeiten bis hin zum Home-Office
- Verstärkter Einsatz von digitaler Kommunikation
- Kommunikationsplan mit den wesentlichen Kontaktdaten und Notfallnummern
- Wichtige Kernprozesse aufrecht halten
In Zeiten erhöhter Infektionsgefahr herrscht in der Regel sehr viel Verunsicherung und teilweise auch Angst. Helfen können dagegen eine klare und verständliche Kommunikation, deutliche Prozessstrukturen und ein wertschätzender Umgang miteinander. Als Arbeitgeber sollten sie jederzeit über vertrauenswürdige Quellen über aktuelle Entwicklungen informiert sein. In Krisenzeiten sind aktuelle Internetadressen und wichtige Hotline-Nummern in sehr kurzen Abständen auf für sie wichtige Informationen zu hinterfragen. Im Zweifelsfall stellt der Arbeitgeber die Informationsbeschaffung und die Kommunikation selbst sicher oder es wird rechtzeitig eine Verantwortlichkeit benannt.
Nützliches Schaubild im Download Antworten auf Fragen zur Bedeutung von effizienten Prozessabläufen – nicht nur in Zeiten virusbedingter Gefährdungslagen – erhalten Betriebe bei der Handwerkskammer Münster.
Kontakt: Thomas Melchert, Tel.: 0251/ 5203-123, E-Mail: thomas.melchert@hwk-muenster.de.
Ein entsprechendes Schaubild kann auch auf der Website der Handwerkskammer Münster heruntergeladen werden.
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Text:
Vera von Dietlein /
handwerksblatt.de
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