Land stellt Geld für Existenzgründer
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz stellt der Handwerkskammer Koblenz 1,66 Millionen Euro für Jungmeister und Existenzgründer als Aufstiegsbonus zur Verfügung.
Die Meisterprüfung wie auch eine Existenzgründung auf deren Grundlage wird mit 1.665.000 Euro durch die Landesregierung Rheinland-Pfalz unterstützt. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat in entsprechenden Zuwendungsbescheiden die Handwerkskammer Koblenz mit entsprechenden Finanzmitteln ausgestattet und beauftragt, die Verfahren für Antragstellung und Auszahlung zu übernehmen.
Der Aufstiegsbonus umfasst zwei Varianten: Aufstiegsbonus I unterstützt Handwerker mit 1.000 Euro pro Person bei erfolgreich abgelegter Meisterprüfung in Rheinland-Pfalz und ist mit insgesamt 540.000 Euro hinterlegt. Er wird für alle Abschlüsse ab 1. Januar 2017 gewährt. Der Aufstiegsbonus II wird anlässlich einer Existenzgründung auf Grundlage einer Meisterprüfung oder einer bestimmten gleichwertigen Fortbildungsprüfung gewährt und umfasst insgesamt 1.125.000 Euro für die Jahre 2017 und 2018. Dieser Bonus in Höhe von 2.500 Euro wird einmalig gewährt für eine Existenzgründung in Rheinland-Pfalz nach dem 1. Januar 2017, wenn die Meisterprüfung in den zurückliegenden zehn Jahren ab Antrageinreichung abgelegt wurde. Der Aufstiegsbonus I des Landes Rheinland-Pfalz soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Fortbildung als gleichwertige Alternative zum ersten akademischen Abschluss noch attraktiver.
Ansprechpartner: Bei der Handwerkskammer Koblenz gibt es für beide Förderprogramme Ansprechpartner. Für den "Aufstiegsbonus I" ist Silke Below-Köfer die Ansprechpartnerin. Sie ist erreichbar per Telefon 0261/398311 oder per E-Mail meister@hwk-koblenz.de. Ansprechpartnerin für den "Aufstiegsbonus II" ist Nicole Scherf. Sie ist erreichbar per Telefon 0261/398261 oder per E-Mail: nicole.scherf@hwk-koblenz.de.
Hintergrund: Die Handwerkskammer Koblenz hält auf ihren Internetseiten zusätzliche Informationen und auch Formulare zur Antragstellung bereit.
Text: Handwerkskammer Koblenz
Foto: © H. Piel
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