Der Zustand des Mietwagens wurde bei Übergabe nicht protokolliert – ein Fehler, wie sich herausstellte.

Der Zustand des Mietwagens wurde bei Übergabe nicht protokolliert – ein Fehler, wie sich herausstellte. (Foto: © wang Tom/123RF.com)

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Wer muss für einen Schaden am Mietauto zahlen?

Betriebsführung

Bekommt er ein Mietfahrzeug beschädigt zurück, muss der Vermieter beweisen, dass er das Auto ohne Schäden übergeben hatte. Beweiserleichterungen gibt es nicht, urteilte das Landgericht Lübeck.

Wird ein Mietauto beschädigt zurückgegeben, muss die Autovermietung beweisen, dass es vorher unbeschädigt war. Auf Beweiserleichterungen kann er sich nicht berufen. Das Landgericht Lübeck sprach dem Vermieter keinen Schadensersatz zu, weil er den Zustand des Kfz nicht zuvor protokolliert hatte.

Der Fall

Ein Kunde mietete ein Fahrzeug bei einem Autoverleiher. Der Zustand des Wagens wurde bei Übergabe nicht protokolliert. Als der Mann es zurückgab, wurden Schäden festgestellt. Die Autovermietung verlangte von dem Kunden Schadensersatz für die Reparaturkosten. Sie behauptete, dass das Fahrzeug bei Übergabe unbeschädigt gewesen sei, also müsse der Kunde die Schäden verursacht haben. Dieser weigerte sich und erklärte, dass nicht er, sondern ein Vormieter das Fahrzeug beschädigt habe. Er habe das Auto bereits in diesem Zustand übernommen.

Das Urteil

Das Landgericht Lübeck stellte sich auf die Seite des Mieters, er muss die Reparaturkosten nicht zahlen. Das Gericht hatte Mitarbeiter der Autovermietung als Zeugen befragt, die sich aber an den Zustand des Autos bei Übergabe nicht erinnern konnten. Somit habe der Vermieter nicht bewiesen, dass der Kunde die Schäden verursacht habe, stellten die Richter klar. Beweiserleichterungen gebe es nicht.

Praxistipp

"Wer von einem anderen für eine beschädigte Sache Ersatz verlangt, muss beweisen, dass der andere den Schaden verursacht hat", erklärt Rechtsanwalt Dr. Uwe P. Schlegel. "Dieser Grundsatz gilt auch bei einer Autovermietung. Der Vermieter kann nur Geld für Schäden am Mietwagen verlangen, wenn er beweisen kann, dass das Auto bei der Übergabe keine Schäden hatte. Ein vom Mieter unterschriebenes Protokoll über den Zustand des Autos bei der Übergabe kann als Beweis dienen."

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Landgericht Lübeck, Urteil vom 6. März 2024, Az. 6 O 82/23

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Text: / handwerksblatt.de

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