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HWK des Saarlandes | November 2024
Wirtschaftspolitik neu ausrichten
Die Handwerkskammer des Saarlandes wünscht sich von der Landespolitik konkrete Maßnahmen, die den Mittelstand und das Handwerk entlasten.
Bereits heute sind Eltern auf dem Weg zur Arbeit unfallversichert, wenn sie ihre Kinder zur Kita oder Schule bringen oder von dort abholen. (Foto: © Nadezhda Prokudina/123RF.com)
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Arbeitsunfälle und die Folgen - Themen-Specials
Oktober 2024
Die Bundesregierung hat eine Reform der gesetzlichen Unfallversicherung beschlossen. Damit sollen Schutzlücken geschlossen und Bürokratie abgebaut werden.
Das Bundeskabinett hat am 28. August 2024 die Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung beschlossen. Ziel ist es, sie an die veränderte Lebens- und Arbeitswelt anzupassen und auf neue Schutzbedarfe zu reagieren. Damit sollen Unbilligkeiten beseitigt, Schutzlücken geschlossen und die Verwaltung von Bürokratie entlastet werden.
Die zunächst vorgesehene Ausdehnung des Unfallversicherungsschutzes auf Bewerberinnen und Bewerber ist nicht mehr Inhalt des Gesetzentwurfs.
Die gesetzliche Unfallversicherung reguliert Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Zu den Arbeitsunfällen zählen nicht nur die im Betrieb bei der eigentlichen Tätigkeit erlittenen Unfälle, sondern auch Wegeunfälle. Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Berufskrankheiten sind Krankheiten, die sich Versicherte durch die Arbeit zuziehen und die entweder in der Berufskrankheiten-Verordnung bezeichnet oder nach neuen medizinischen Erkenntnissen durch den Beruf verursacht sind.
Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, nach Eintritt von Versicherungsfällen die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen und die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.
Die Leistungen umfassen insbesondere Heilbehandlungen, medizinische Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (etwa eine Umschulung), Geldleistungen an Versicherte (beispielsweise Lohnersatzleistungen und Rentenleistungen) und Hinterbliebenenleistungen (Witwen-/Witwer- und Waisenrenten). Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sowie die Versicherungsträger der öffentlichen Hand (etwa Unfallkassen, Landesunfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände).
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