Bereits heute sind Eltern auf dem Weg zur Arbeit unfallversichert, wenn sie ihre Kinder zur Kita oder Schule bringen oder von dort abholen.

Bereits heute sind Eltern auf dem Weg zur Arbeit unfallversichert, wenn sie ihre Kinder zur Kita oder Schule bringen oder von dort abholen. (Foto: © Nadezhda Prokudina/123RF.com)

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Unfallversicherung: Das ist neu!

Die Bundesregierung hat eine Reform der gesetzlichen Unfallversicherung beschlossen. Damit sollen Schutzlücken geschlossen und Bürokratie abgebaut werden.

Das Bundeskabinett hat am 28. August 2024 die Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung beschlossen. Ziel ist es, sie an die veränderte Lebens- und Arbeitswelt anzupassen und auf neue Schutzbedarfe zu reagieren. Damit sollen Unbilligkeiten beseitigt, Schutzlücken geschlossen und die Verwaltung von Bürokratie entlastet werden.

Die Änderungen im Einzelnen 

  • In Zukunft sollen ins Ausland entsandte Beschäftigte, wie etwa Krisenhelferinnen und Krisenhelfer, die im Interesse Deutschlands im Ausland tätig sind, einen erweiterten Versicherungsschutz erhalten. Dieser erweiterte Schutz wird beispielsweise auch für Teilnehmende des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes gelten. Der Unfallversicherungsschutz soll auch bei privaten Verrichtungen im Ausland bestehen können, wenn der Versicherungsfall auf auslandsspezifisch erhöhte Risiken zurückzuführen ist. 

  • Bereits heute sind Eltern, die auf dem Weg zur Arbeit ihre Kinder zur Kita oder Schule bringen oder von dort abholen, unfallversichert. Künftig wird dieser Versicherungsschutz auf andere umgangsberechtigte Personen ausgeweitet, wie etwa getrenntlebende Elternteile oder deren neue Partner, Großeltern und Geschwister sowie enge Bezugspersonen des Kindes, die in einer sozial-familiären Beziehung mit dem Kind leben.

  • Studierende werden in Zukunft auch bei universitären Pflichtarbeiten, die außerhalb der Hochschule stattfinden, voll versichert sein. Dies gilt beispielsweise, wenn Teile einer Abschlussarbeit nicht an der Hochschule durchgeführt werden können, aber als Teil der Prüfungsleistung notwendig sind und mit der Hochschule abgestimmt wurden. In solchen Fällen greift ebenfalls der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

  • Schülerinnen und Schüler, die als Jungstudierende eine Hochschule besuchen, werden künftig ebenfalls unter den Versicherungsschutz fallen, genauso wie alle anderen Studierenden.

  • Um den erheblichen Anstieg der Bestattungskosten in den letzten Jahren zu berücksichtigen, wird das Sterbegeld angehoben.

  • Ein verstärkter Datenaustausch, beispielsweise zwischen Pflegekassen und Unfallversicherungsträgern bei der Feststellung eines Versicherungsfalls, soll zukünftig eine schnellere Leistungsgewährung ermöglichen.

  • Darüber hinaus sollen durch die Abschaffung jährlicher Berichte zu Verwaltungs- und Verfahrenskosten oder durch die Aufhebung spezieller Regelungen für Berufsgruppen wie Seeleute zusätzliche Ressourcen in der gesetzlichen Unfallversicherung freigesetzt werden.

  • Ein bundeseinheitliches Verzeichnis aller Betriebsstätten wird aufgebaut, um eine einheitliche und aktuelle Datenlage zu gewährleisten. Dies wird sowohl der Unfallversicherung als auch den Arbeitsschutzbehörden der Länder zugutekommen, indem die Präventionsarbeit zur Verhütung von Unfällen gestärkt und die Kontrollen effizienter gestaltet werden.

Das ist nicht mehr geplant

Die zunächst vorgesehene Ausdehnung des Unfallversicherungsschutzes auf Bewerberinnen und Bewerber ist nicht mehr Inhalt des Gesetzentwurfs.

Was ist versichert?

Die gesetzliche Unfallversicherung reguliert Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Zu den Arbeitsunfällen zählen nicht nur die im Betrieb bei der eigentlichen Tätigkeit erlittenen Unfälle, sondern auch Wegeunfälle. Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Berufskrankheiten sind Krankheiten, die sich Versicherte durch die Arbeit zuziehen und die entweder in der Berufskrankheiten-Verordnung bezeichnet oder nach neuen medizinischen Erkenntnissen durch den Beruf verursacht sind. 

Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, nach Eintritt von Versicherungsfällen die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen und die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.

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Was leistet die Unfallversicherung?

Die Leistungen umfassen insbesondere Heilbehandlungen, medizinische Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (etwa eine Umschulung), Geldleistungen an Versicherte (beispielsweise Lohnersatzleistungen und Rentenleistungen) und Hinterbliebenenleistungen (Witwen-/Witwer- und Waisenrenten). Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sowie die Versicherungsträger der öffentlichen Hand (etwa Unfallkassen, Landesunfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände).

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Text: / handwerksblatt.de

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