Neue Regeln für grenzenlose Paare
Wer einen Partner aus dem europäischen Ausland heiratet, fällt künftig unter das Güterrecht des Landes, in dem die erste gemeinsame Wohnung liegt.
Seit dem 29. Januar 2019 gelten die neuen EU-Güterrechtsverordnungen. Auf alle Ehen und Lebenspartnerschaften, die ab diesem Tag geschlossen werden, ist ab sofort das Recht des Staates anwendbar, in dem die (Ehe-)Partner ihren ersten gemeinsamen Aufenthalt haben. Ein späterer Umzug innerhalb Europas wird daran nichts mehr ändern. Um gleichzeitige Verfahren in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zu vermeiden, regeln die Verordnungen außerdem, welches Gericht zuständig ist.
"Die praktische Relevanz der Güterrechtsverordnungen könnte kaum größer sein", sagt Dominik Hüren, Pressesprecher der Bundesnotarkammer. "Derzeit leben in der Europäischen Union circa 16 Millionen internationale Paare. Immer mehr Bürger verlassen ihren Heimatstaat aus privaten oder beruflichen Gründen." Das Bedürfnis, die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Menschen in dieser Situation rechtssicher zu gestalten, sei nicht nur bei den Betroffenen, sondern auch bei ihren Vertragspartnern groß.
Text:
Rainer Fröhlich /
handwerksblatt.de
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