Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes sollen 2019 landesweit rund 15.000 sozialversicherungspflichtige Stellen für Langzeitarbeitslose entstehen. (Foto: © Le Moa Olivier/123RF.com)

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Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose

Betriebsführung

Die Arbeitsmarktpartner in NRW haben eine Erklärung verabschiedet. Darin vereinbaren sie, das Teilhabechancengesetz umzusetzen, um so die Langzeitarbeitslosigkeit zu reduzieren.

Nordrhein-Westfalen schafft neue Perspektiven für langzeitarbeitslose Menschen: Die Arbeitsmarktpartner im Land haben in Düsseldorf eine gemeinsame Erklärung verabschiedet. Darin vereinbaren sie, die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes zu unterstützen, um so gemeinsam die Langzeitarbeitslosigkeit zu reduzieren. Zu den Unterzeichnern gehören das Arbeitsministerium sowie Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, kommunale Spitzenverbände, Träger der Freien Wohlfahrtspflege und die Bundesagentur für Arbeit.

Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes sollen 2019 landesweit rund 15.000 sozialversicherungspflichtige Stellen für Langzeitarbeitslose entstehen. "Das Gesetz ist ein Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik", erklärte Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. "Es überführt die wirksamen Ansätze, die wir als Land Nordrhein-Westfalen schon lange fordern und bisher über Modelle und Programme gefördert haben, in ein neues Regelinstrument."

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Vorteile für alle Beteiligten

In der gemeinsamen Erklärung legen die Arbeitsmarktpartner das Ziel fest, dass das Teilhabechancengesetz vor allem nachhaltige Arbeitsverhältnisse fördert, die auch nach dem Ende der Anschubfinanzierung weiter bestehen bleiben. Gemeinsam wollen die Arbeitsmarktpartner die Umsetzung vor Ort so unterstützen, dass mit den neuen Fördermöglichkeiten langfristig Vorteile für alle Beteiligten entstehen: "Das Gesetz bietet Chancen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und den Arbeitsmarkt", so Christiane Schönefeld, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit.

"Menschen, die lange arbeitslos waren, können durch die geförderte Beschäftigung einen Weg in die Arbeitswelt finden und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Alle Arbeitgeber erhalten die Chance, ihre Fachkräfte durch die geförderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunächst zu entlasten, langfristig vielleicht sogar zu ergänzen. Für die Gesellschaft bedeutet das Gesetz eine Stärkung des sozialen Zusammenhalts."

"Wir müssen gemeinsam diese Chance nutzen"

"Ganz zentral für Akzeptanz und Erfolg des neuen Instruments ist der regionale Konsens mit den Sozialpartnern über die Tätigkeitsfelder, in denen die Förderung zum Einsatz kommt. Dies ist wesentlich, auch um eine Verdrängung von regulären, ungeförderten Arbeitsplätzen zu vermeiden", betonte Andreas Ehlert, Präsident von Handwerk.NRW. Hans Hund, Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertages, ergänzte: "Wir müssen gemeinsam diese Chance nutzen, mehr Menschen aus der Arbeitslosigkeit herauszuholen und in eine sinnstiftende Erwerbsarbeit zu bringen. Bei der Umsetzung des Förderinstruments legen wir größten Wert auf eine Abstimmung mit dem Handwerk vor Ort, um nicht die geförderte Beschäftigung am Markt zu Lasten der ungeförderten Beschäftigung in unseren Handwerksbetrieben zu etablieren."

Hintergrund: Das Teilhabechancengesetz

Text: / handwerksblatt.de