Land- und Baumaschinenmechatroniker setzt sich auch beim Meister durch
Der eine schon Mechatroniker, der andere noch Mechaniker. Das Namenswirrwarr im Land- und Baumaschinenhandwerk hat ein Ende. Geselle und Meister heißen nun einheitlich Land- und Baumaschinenmechatroniker.
"Ab sofort lauten die Bezeichnungen Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk sowie Land- und Baumaschinenmechatroniker-Meister", verkündet der LandBauTechnik-Bundesverband (LBT) stolz in einer Pressemitteilung. Darauf habe man lange und engagiert hingearbeitet.
Rechtliche Grundlage ist das "Fünfte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften". Darin seien elementar wichtige Änderung beschlossen, die sich zu großen Teilen auf die Meisterprüfung, ihre Umsetzung, Zulassung und Anerkennung beziehen.
HwO-Reform Über die Änderungen der Handwerksordnung (HwO) haben wir im Online-Beitrag "HwO-Reform: Meisterprüfung modernisiert, Ehrenamt gestärkt" auf handwerksblatt.de berichtet.
Erfolgreiche Verbandsarbeit
LBT-Präsident Ulf Kopplin Foto: © Bundesverband LandBauTechnikDie für die Branche wichtige Anpassung steht in Anlage A der Gesetzesvorlage unter der Nummer 21: Dort wird "Landmaschinenmechaniker" durch "Land- und Baumaschinenmechatroniker" ersetzt.
"Nach über 20 Jahren 'Bohrens dicker Bretter' schafften es die beiden Wortelemente 'Baumaschinen' und 'Mechatroniker' nun auch offiziell in unseren Berufsnamen", freut sich LBT-Präsident Ulf Kopplin.
Damit folge man der schon lange bestehenden Bezeichnung des Gesellenberufs: Land- und Baumaschinenmechatroniker. Dieses Beispiel zeigt für Kopplin, "dass wir als Bundesverband erfolgreiche Verbandsarbeit in Berlin betreiben".
Änderungen der Satzungen
"Viele Fragen, zum Beispiel zur rückwirkenden Umbenennung oder auch zukünftigen Außendarstellung werden wir in den nächsten Wochen näher beleuchten", sagt LBT-Geschäftsführer Ulrich Beckschulte. Bei fast allen Satzungen von Innungen und Verbänden seien entsprechende Änderungen zu vollziehen, ergänzt Hauptgeschäftsführer Dr. Michael Oelck. "Es kann eben nun keine 'Innung für das Landmaschinenhandwerks' mehr geben."
Dies sollte so schnell wie möglich umgesetzt werden. Entsprechende Informationsschreiben seien bereits an die Landesverbände übermittelt worden. "Selbstverständlich stehen wir als Bundesverband hier unterstützend zur Seite", bietet Oelck an. Zudem müssten die Handwerkskammern und Berufskollegs über die Änderungen informiert werden.
Neue Akquisemöglichkeiten
Für den LandBauTechnik-Bundesverband eröffnen sich aus der Namensanpassung in der Anlage A der Handwerksordnung neue Akquisemöglichkeiten: Kein Baumaschinen-Fachbetrieb mit stehendem Gewerbe könne sich nunmehr dem Werben der 46 Innungen in Deutschland auf Dauer ernsthaft entziehen, da die Baumaschinen für jeden nachlesbar als Teil des Handwerks gelistet seien.
"Formal galt das natürlich zuvor auch schon: Wer ein stehendes Gewerbe betreibt und im Service gewisse Grenzen erreicht, ist in die Rolle der zuständigen Handwerkskammer eintragungspflichtig", verdeutlicht der LBT.
Quelle: LandBauTechnik-Bundesverband
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!
Text:
Bernd Lorenz /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben