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Friseure: Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich

Betriebsführung

Der Tarifvertrag für das Friseurhandwerk im Rheinland ist ab dem 1. September 2023 allgemeinverbindlich. Er gilt dann für alle Friseure in den Kammerbezirken Koblenz, Rheinhessen und Trier.

Das rheinland-pfälzische Arbeitsministerium hat dem gemeinsamen Antrag des Landesverbandes Friseure & Kosmetik Rheinland und der Gewerkschaft ver.di stattgegeben und den Tarifvertrag für das Friseurhandwerk im Rheinland ab dem 1. September 2023 als allgemeinverbindlich anerkannt, das meldet der Landesverband Friseure & Kosmetik Rheinland. Die Allgemeinverbindlichkeitsanzeige wurde am 16. August im Bundesanzeiger veröffentlicht. 

Die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages vom Oktober 2022 gilt für alle Friseurbetriebe in den Handwerkskammerbezirken Trier, Koblenz und Rheinhessen (Mainz). Der Tarifvertrag gilt damit in allen Tarifstufen für alle Friseure im Tarifgebiet - unabhängig davon ob ein Betrieb in einer Friseurinnung Mitglied ist oder nicht. 

Es gibt vier Entgeltstufen:

Entgeltstufe 1: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach der Berufsausbildung und bestandener Gesellenprüfung: 13,00 Euro die Stunde
Entgeltstufe 2: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit bestandener Gesellenprüfung und mindestens zwei Jahre Gesellentätigkeit im Friseurhandwerk: 14,50 Euro die Stunde
Entgeltstufe 3: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit bestandener Gesellenprüfung und mindestens vier Jahre Gesellentätigkeit im Friseurhandwerk: 16,00 Euro die Stunde
Entgeltstufe 4: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit bestandener Meisterprüfung und mindestens zwei Jahre Meistertätigkeit im Friseurhandwerk: 17,50 Euro die Stunde

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis 30. September 2024, danach kann er von den Vertragspartnern gekündigt werden. 

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Text: / handwerksblatt.de