Bundesrat beschließt energetische Gebäudesanierung
Eigentümer, die ihre Wohnung oder ihr Haus energetisch sanieren lassen, werden ab 2020 steuerlich entlastet. Der Bunderat hat im dritten Anlauf dem Klimapaket zugestimmt. Auch die Rechnung des Gebäudeenergieberaters kann abgesetzt werden.
Kurz nach dem Bundestag hat am 20. Dezember 2019 auch der Bundesrat dem Kompromiss aus dem Vermittlungsausschuss zum Klimaschutzpaket zugestimmt. Damit kann das geänderte Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten, wenn der Bundespräsidenten es unterschrieben hat und es im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Damit kommt auch die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Das Handwerk reagiert erleichtert.
Verbraucher brauchen solche Anreize
Das Handwerk ist überzeugt, dass es diesen steuerlichen Anreiz als Impuls für die Verbraucher braucht. Nur dann könnten die bislang brach liegenden Energieeinsparpotenziale im Gebäudesektor genutzt werden. In einem Privathaushalt mache der Heizenergieverbrauch 80 Prozent des Energieverbrauchs aus. "Aktuell liegt die Sanierungsquote jedoch unter einem Prozent im Jahr", so ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.
Zusätzlich können die Kunden auch Aufwendungen für Energieberater absetzen.
Sanierungsmarkt war nahezu zum Erliegen gekommen
"Im dritten Anlauf hat die Länderkammer endlich zugestimmt: die energetische Gebäudesanierung wird nun langfristig steuerlich gefördert", reagierte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes auf die Zustimmung des Bundesrates.
"Das haben wir im Interesse des Klimaschutzes schon seit Jahren gefordert. Die verschiedenen Anläufe in 2011 und 2015 haben zu einem Attentismus der Eigentümer geführt und den Sanierungsmarkt quasi zum Erliegen gebracht. Wir sind sicher, dass die Sanierungsquote nun steigen wird – und das ist auch dringend notwendig, will Deutschland seine Klimaziele einhalten."
Was wird gefördert?
Energetische Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster, die Dämmung von Dächern und Außenwänden sollen ab dem 1. Januar 2020 bis Ende 2029 steuerlich gefördert werden.
Die Steuerzahlung kann um 20 Prozent der Sanierungskosten gemindert werden – verteilt über drei Jahre. Davon sollen Gebäudebesitzer aller Einkommensschichten profitieren.
Wer weiterhin die bisherige Förderung nutzen möchte (С02-Gebäudesanierungsprogramm, Marktanreizprogramm - neu BEG), bekommt dort ebenfalls eine um zehn Prozent erhöhte Förderung für Einzelmaßnahmen.
Wer seine alte Ölheizung gegen ein klimafreundlicheres Modell auswechselt, soll mit einer "Austauschprämie" von bis zu 40 Prozent der Kosten gefördert werden.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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