Umsatzsteuerbetrug bei Autohändlern!
Umsatzsteuerbetrug in Millionenhöhe bei Autokauf: Kfz-Händler werden Opfer von Betrügerbanden, die ausländische USt-Identifikationsnummern nutzen.
Das Landesamt für Steuern in Rheinland-Pfalz rät Autohändlern zur Vorsicht. Bandenmäßig organisierte Tätergruppen aus Osteuropa hätten Autohändler für den Umsatzsteuerbetrug im Visier. "Aufgrund eines Hinweises der Kriminalpolizei in einem aktuellen Fall im nördlichen Rheinland-Pfalz wurde bekannt, dass eine osteuropäische Tätergruppe mit Tatbeteiligten unter anderem aus Rumänien bei deutschen Autohändlern versucht, unter Angabe einer echten ausländischen Umsatzsteuer-Identifikaktionsnummer umsatzsteuerfrei Fahrzeuge zu erwerben", sagt Wiebke Girolstein, Sprecherin des Landesamtes für Steuern.
"Erheblicher finanzieller Schaden"
Dem tatsächlichen Inhaber der Umsatzsteuer-Identifiaktionsnummer (USt-ID) sei nach bisherigen Ermittlungen von einem Erwerb von Fahrzeugen in seinem Namen und mit seiner steuerlichen Identität nichts bekannt. Durch die Übergabe der Fahrzeuge ohne Berechnung von Umsatzsteuer entstehe ein erheblicher finanzieller Schaden, so Girolstein. Allein im aktuellen Fall seien Steuern in Höhe von mehr als einer Millionen Euro hinterzogen worden.
Identität der Käufer überprüfen
Vor diesem Hintergrund warnt das Landesamt für Steuern Kfz-Händler, die Identität der Käufer und des angeblichen Auftraggebers (Ausländischer Unternehmer in dessen Auftrag und mit dessen USt-ID die Fahrzeuge angeblich erworben werden sollen) zu überprüfen.
Gerade in solch wirtschaftlich ungewöhnlichen Verkaufskonstellationen ist Vorsicht geboten, warnt auch der Zentralverband des Deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK). "Wir empfehlen Händlern und Autohäusern bei innergemeinschaftlichen Geschäften genau hinzuschauen. Diese Problematik bei den Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ist in der Vergangenheit schon hin und wieder aufgetreten", so Stefan Laing vom ZDK. Deshalb sei es wichtig, in solchen Fällen die Identität des – angeblichen – Kunden oder dessen – angeblichen – Auftraggebers zu überprüfen. "Besondere Vorsicht ist geboten, wenn, wie im aktuellen Fall, die Nationalität der Personen vor Ort, die das Auto kaufen wollen, und das angeblich kaufende Unternehmen auseinander fallen.“
Telefonisch beim (angeblichen) Kunden nachfragen
Hier sollte man im Zweifel nicht nur die USt-ID-Nr. mit einer qualifizierten Bestätigungsabfrage prüfen, sondern auch weitere Informationen zum Käufer einholen. Man könnte zum Beispiel telefonisch nachfragen, ob das genannte Unternehmen tatsächlich Fahrzeuge in Deutschland kaufen möchte. Betroffene können sich an die Steuerfahndungsstellen in den Finanzämtern wenden.
Für Hinweise und Fragen kann man sich an die Steuerfahndungsstellen in den Finanzämtern wenden.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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