Handwerk enttäuscht von Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes
Der nordrhein-westfälische Landtag hat das zweite Gesetz zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes verabschiedet. Das Gesetz werde den Wünschen der Wirtschaft nicht gerecht, sagt das Handwerk.
Nach der Evaluierung des Mittelstandsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2017 und 2018 folgte eine lange Diskussion, was am Gesetz zu ändern sei, um die Belange des Mittelstands noch stärker als bisher in den Mittelpunkt zu stellen. Im folgenden Entwurf für eine Novellierung des Gesetzes kam die Landesregierung zum Schluss: Die "Stärkung der Clearingstelle Mittelstand und Ausweitung ihrer Kompetenzen" sei die passende Lösung.
Andreas Ehlert Foto: © Ingo LammertGrundsätzlich ist das auch im Sinne des Handwerks. Allerdings gehen ihm die jetzt vom Landtag beschlossenen Änderungen im zweiten Gesetz zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes nicht weit genug. Andreas Ehlert, Präsident von Handwerk.NRW spricht von einer "vertanen Chance". Die Reform bleibe weit hinter dem zurück, was die Wirtschaft sich gewünscht hat. Aus Sicht des Handwerks führt sie nicht zu einer echten Stärkung der Clearingstelle.
Keine echte Stärkung
"Eine echte Stärkung wäre durch zwei Punkte möglich gewesen", erklärt Ehlert. "Erstens durch die Einführung eines Initiativrechts für die Clearingstelle, bestehendes Landesrecht zu prüfen." Immer wieder hatte das Handwerk ein solches Inittiativrecht gefordert, weil es sich dadurch "beständige Impulse für den Abbau von Bürokratie und Wettbewerbshemmnissen, die den Mittelstand belasten und einschränken", erhoffte. Mit der Corona-Krise sei die Notwendigkeit noch deutlicher geworden.
Zweitens vermisst das Handwerk die Möglichkeit für die Clearingstelle, auch Erlasse und sonstige Maßnahmen prüfen zu können, die in der Praxis oft besonders mittelstandsrelevant sind oder Bürokratiefolgen auslösen. Anstelle eines Initiativrechts, gibt es nur die Möglichkeit, dass die Landesregierung die Clearingstelle in Einzelfällen um Prüfung von bestehendem Recht bittet. Eine proaktive Rolle der Clearingstelle zum Bürokratieabbau ist weiterhin nicht vorgesehen.
Gemeindewirtschaftsrecht als schlechtes Beispiel
GemeindewirtschaftsrechtHier erfahren sie mehr über den Gesetzentwurf der Landesregierung.Außerdem könnte es sogar passieren, dass die Landesregierung die Durchführung eines Clearingverfahrens nicht anstößt, obwohl ein Gesetz wesentlich mittelstandrelevant ist. Ehlert: "Wie wichtig eine echte Stärkung der Clearingstelle gewesen wäre, sehen wir gerade im Gemeindewirtschaftsrecht. Hierzu hat die Landesregierung an der Clearingstelle vorbei noch einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Kommunalaufsicht entmachten soll und dem Mittelstand sehr schaden wird.“
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kommunen künftig mittelbare Beteiligungen von unter zehn Prozent nicht mehr der Kommunalaufsicht anzeigen müssen. "Das kann sich nur mittelstands- und handwerksfeindlich auswirken, denn die Kommunen werden dann leichter in die Märkte des Handwerks eindringen können. Mit einem Clearingverfahren wäre das Problem frühzeitig auf den Tisch gekommen. Ich hoffe, dass der Landtag wenigstens dieses mittelstandspolitische Eigentor in der letzten Minute noch verhindert."
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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