Bürokratie: ZVK begrüßt Vereinfachungen im Kfz-Handwerk
Das Kraftfahrzeughandwerk begrüßt den Beschluss der Bürokratieentlastungsverordnung im Bundesrat. Die darin beschlossenen Maßnahmen seien ein wichtiger Schritt zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung.
Der Bundesrat hat der Bürokratieentlastungsverordnung zugestimmt. Die Verordnung ergänzt das Bürokratieentlastungsgesetz IV, das den Bundesrat im Oktober passiert hatte. Sie enthält 32 Rechtsänderungen, die die Wirtschaft jährlich um 420 Millionen Euro entlasten sollen.
Die Maßnahmen haben das Ziel, die Digitalisierung zu fördern, Anzeige- und Mitteilungspflichten abzubauen sowie Verfahren zu vereinfachen. Dazu gehören die Erhöhung der Meldeschwellen im Kapital- und Zahlungsverkehr in der Außenwirtschaft, Vereinfachungen im Lebensmittelrecht und die Abschaffung der Doppelprüfung von Messgeräten in der technischen Fahrzeugüberwachung.
Effizienzsteigerung und Kostensenkung
Letztere Maßnahme verschaffe zahlreichen Werkstätten finanzielle und operative Entlastung, so der Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks (ZVK). "Diese Entscheidung war längst überfällig und entlastet die Kfz-Branche erheblich", sagt der ZVK-Vorsitzende Detlef Peter Grün. "Nach über zehn Jahren Einsatz für die Abschaffung der Doppelprüfung ist dieser Beschluss ein wichtiger Schritt zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung."
Demnach soll durch eine sogenannte "Verwendungsausnahme" in der Mess- und Eichverordnung die jährliche Eichpflicht für Druckmanometer entfallen. Dadurch sei mit Inkrafttreten der Änderungsverordnung spätestens ab April 2025 nur noch eine regelmäßige Kalibrierung der Druckmanometer gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung erforderlich. Für die in Deutschland rund 3.400 bei Sicherheitsprüfungen anerkannten Werkstätten ergeben sich durch den Beschluss nach Berechnungen des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe jährlich signifikante Kosteneinsparungen.
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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